Gesunde Arbeit

AK/ÖGB: Auch Österreich muss sich zur Verhinderung von Gewalt am Arbeitsplatz bekennen

Viele Staaten haben das ILO-Übereinkommen Nr. 190, das ein weltweites Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung vorsieht, bereits ratifiziert. In Österreich blieb der Appell von ÖGB und AK an Frauenministerin und Arbeitsminister zur Ratifizierung des Übereinkommens bis jetzt ohne Reaktion.
Das ILO-Übereinkommen Nr. 190 legt fest, dass alle ArbeitnehmerInnen ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung haben.
Kampagnenlogo For the Ratification of C190 Das ILO-Übereinkommen Nr. 190 legt fest, dass alle ArbeitnehmerInnen ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung haben.

Gewalt am Arbeitsplatz hat in den vergangenen zwei Jahren der COVID-19-Pandemie, in denen Beschäftigte häufig Beschimpfungen und Attacken von Maßnahmen-Gegnern ausgesetzt waren, deutlich zugenommen. In diesem Sinne bekommt ein bereits 2019 von der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) beschlossenes internationales Recht aller Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt, einschließlich geschlechtsspezifischer Belästigung und Gewalt, noch mehr Bedeutung. Elf Staaten, darunter Italien, Griechenland, Großbritannien, Argentinien oder Südafrika, haben das Abkommen bereits verifiziert. Viele weitere, darunter Deutschland und Frankreich, bereiten diesen Schritt vor.

Während also immer mehr Staaten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den ausreichenden Gewaltschutz am Arbeitsplatz umsetzen wollen, ist dieses wichtige Vorhaben offenbar nicht auf der Agenda der österreichischen Bundesregierung, kritisieren AK und ÖGB. Ein diesbezügliches gemeinsames Schreiben an die zuständigen Regierungsmitglieder, Frauenministerin Susanne Raab und Arbeitsminister Martin Kocher, blieb bis jetzt jedenfalls ohne Antwort.

„Das ILO-Übereinkommen schützt alle Arbeitnehmerlnnen, weist auf die große Verantwortung der Akteurlnnen der Arbeitswelt bei der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung hin und legt in diesem Rahmen die Rolle der Regierungen und der Sozialpartner eindeutig fest“, erklärt AK Präsidentin Renate Anderl. „Wir beobachten einen inakzeptablen Anstieg von Gewalt und Belästigung gegen Arbeitnehmerlnnen, insbesondere in den systemrelevanten Berufen, wie etwa gegen Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich, im Lebensmitteleinzelhandel und im Transportwesen“, verweist Korinna Schumann, Vizepräsidentin und Frauenvorsitzende des ÖGB, auf den von Corona ausgelösten steigenden Handlungsbedarf

„Die Bundesregierung ist dringend ersucht, die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens als einen wichtigen Teil der Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen dieser Pandemie zu betrachten und entsprechende weitere Schritte einzuleiten“, heißt es in dem Brief.

Vor allem auch über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Maßnahmen zur Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz müssen ausgebaut und intensiviert werden, fordern Anderl und Schumann die zuständigen Regierungsmitglieder auf: „Sonntagsreden und Lippenbekenntnisse sind zu wenig! Österreich soll sich rasch und umfassend zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt bekennen – machen Sie unser Land durch konkrete Schritte zum Vorbild. Das geht nur mit einer intensiven Einbindung der Sozialpartner, ÖGB und Arbeiterkammer sind bereit!“

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