Gesunde Arbeit

Neue Arbeitszeitmodelle müssen allen etwas bringen!

Im Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017/18 steht: Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam mit den Sozialpartnern an der Lösung der Frage der Flexibilisierung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Aus diesem Auftrag geht klar hervor, dass eine Neuregelung sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die der Arbeitgeber berücksichtigen muss.
Faktoren für die Gestaltung der Arbeitszeit im Gleitzeitmodell
Wahrscheinlichkeit die gegenwärtige Arbeit bis zum Pensionsantritt auszuüben
Info-Grafik zu Faktoren für die Gestaltung der Arbeitszeit im Gleitzeitmodell Faktoren für die Gestaltung der Arbeitszeit im Gleitzeitmodell
Info-Grafik über die Wahrscheinlichkeit die gegenwärtige Arbeit bis zum Pensionsantritt auszuüben Wahrscheinlichkeit die gegenwärtige Arbeit bis zum Pensionsantritt auszuüben

Dies deckt sich mit der klaren Haltung der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretungen:

Arbeitszeitflexibilisierung darf keine Einbahnstraße sein
„Die bislang bekannten Forderungen von Wirtschaft und Industrie lassen bei uns aber die Alarmglocke läuten und legen für uns den Verdacht nahe, dass die Interessen der Beschäftigten nur ungenügend berücksichtigt werden sollen“, erklären Rudi Kaske, Präsident der AK Wien und Markus Wieser, Präsident der AK Niederösterreich. Die scheinbaren Patentrezepte der Wirtschaft bedeuten übersetzt: flexibler arbeiten für weniger Geld – länger arbeiten am Tag, länger arbeiten in der Woche, Abgeltung in Zeitausgleich ohne Überstundenzuschläge. Die Arbeit soll somit für die Arbeitgeber billiger werden, und die Flexibilisierung soll anscheinend rein nach betrieblichen Interessen erfolgen – ohne Rücksicht auf Erholungsphasen, Familienleben oder Freizeitgestaltung.  

Die laufend erhobenen Forderungen der Wirtschaft und der Industrie zum Thema Arbeitszeit werden auf Argumente wie „Wirtschaft und Gesellschaft hätten sich verändert und seien mit den heutigen Arbeitszeitregelungen nicht mehr zu bewältigen“ gestützt. Basierend darauf, dass die Arbeitszeit-Wünsche von Wirtschaft und Industrie bereits nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz in hohem Maße erfüllbar sind, zeigt die Realität, dass in Österreich sehr flexibel gearbeitet werden kann und auch wird.  

„Uns ist nicht bekannt, dass auch nur ein Auftrag aus Gründen mangelnder Arbeitszeitflexibilität nicht abgearbeitet werden konnte. Kollektiverträge werden so wie bisher auch in Zukunft branchenspezifische Problemlagen berücksichtigen und darauf achten, dass entsprechende Spielräume gestaltet werden. Die Wirtschaft will sich in Wirklichkeit unter der Bezeichnung der Flexibilisierung die Zuschläge sparen. Eines ist klar, für uns gilt: Zeit ist Geld und eine Überstunde ist eine Überstunde und darf nicht automatisch zu Normalarbeitszeit werden“, halten Kaske und Wieser fest: „Wir stehen für eine Diskussion über weitere Flexibilisierungen dann zur Verfügung, wenn auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechend berücksichtigt werden: Bezahlung, Erhalt der Gesundheit, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und abgesicherte Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten.“


Österreichs Arbeitnehmer arbeiten viel
Im europäischen Vergleich liegen die österreichischen ArbeitnehmerInnen mit 41,5 Stunden pro Woche im EU-Vergleich im absoluten Spitzenfeld. Nur in Großbritannien und Zypern arbeiten Vollzeitbeschäftigte länger.

52 Millionen Überstunden unbezahlt!
Die ungerechteste Form der Flexibilisierung ist, dass bereits jetzt unzählige Mehr- und Überstunden geleistet werden und zwar unbezahlt – und das bereits seit Jahren. 2015 wurden rund 253 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet, davon blieben rund 52 Millionen unbezahlt bzw. wurden nicht in Zeit vergütet. „Hier haben die ArbeitnehmerInnen eine Leistung erbracht, der Dank der Unternehmen dafür ist, diese quasi als Geschenk zu nehmen. Das ist ein glatter Gesetzesbruch und nicht tolerierbar“, kritisieren Kaske und Wieser: „Damit verbunden ist für die betroffenen ArbeitnehmerInnen ein enormer Einkommensentfall von bis zu 1,3 Milliarden Euro.“

Was kosten die Wünsche der Wirtschaft?
AK-ExpertInnen haben errechnet: Ausgehend davon, dass die überwiegende Zahl der Überstunden innerhalb des gesetzlichen Rahmens geleistet wird, bedeutet die Forderung der Wirtschaft (10 Stunden tägliche Normalarbeitszeit, 12 Stunden tägliche Höchstarbeitszeit, 60 Stunden Wochenarbeitszeit, 2 Jahre Durchrechnung), dass derzeit geleistete Überstundenzuschläge entfallen. Damit stehen 1,5 Milliarden Euro für die ArbeitnehmerInnen auf dem Spiel. Wünschenswerter wäre, den exzessiven Überstundenanfall abzubauen und die Arbeit auf mehr Schultern zu verteilen. Berechnungen zeigen, dass alleine der Abbau der unbezahlten Überstunden rund 30.000 Vollzeitarbeitsplätzen entspricht.

Flexible Arbeitszeiten sind Realität
Österreichische ArbeitnehmerInnen arbeiten bereits jetzt äußerst flexibel und tragen so viel dazu bei, dass Aufträge planmäßig abgewickelt werden können. In zahlreichen Kollektivverträgen gibt es bereits innovative Branchenlösungen.  

Bereits jetzt ist es möglich, 12 Stunden täglich und bis zu 60 Stunden wöchentlich zu arbeiten – aber nur auf Basis von Überstunden mit Zuschlag. Diese Möglichkeiten werden auch von der Wirtschaft genutzt. Und selbst hier heißt die Realität: Arbeiten am Limit.

Flexibilität darf nicht an den ArbeitnehmerInnen vorbei gestaltet werden, sondern muss beide Seiten respektieren: Umso mehr die ArbeitnehmerInnen mitbestimmen können und ihre privaten und persönlichen Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden, umso zufriedener und gesünder sind sie.

 Beschäftigte sind gerne bereit, Mehrleistungen auf sich zu nehmen – und zwar in allen gängigen Arbeitszeitmodellen. Allerdings sind Beschäftigte, deren flexibles Arbeitszeitmodell einseitig durch ihren Arbeitgeber bestimmt wird, häufiger arbeitsbedingt körperlich erschöpft sowie weniger optimistisch, bis zum Pensionsalter in diesem Modell arbeiten zu können, als jene, die die Flexibilität ihrer Arbeitszeit selbst bestimmen können. Das zeigt eine  FORBA-Studie (2016) im Auftrag der Arbeiterkammern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien. Insgesamt wurden im Spätsommer 2015 2.008 ArbeitnehmerInnen aus den Branchen Banken, Elektronikindustrie, Gastronomie und Beherbergung, Handel, IT, Metallindustrie, Metallgewerbe und Reinigung telefonisch interviewt. Die wichtigsten Fragen beleuchteten die flexible Gestaltung von Arbeitszeit und ihre Auswirkungen auf Gesundheit und Zufriedenheit von ArbeitnehmerInnen.

Die große Mehrheit ist mit Arbeitszeiten zufrieden, die ihre Bedürfnisse nach Flexibilität berücksichtigen.


Gleitzeit – beliebt, aber noch verbesserungsfähig
Gleitzeit ist ein solches Arbeitszeitmodell, das branchenunabhängig in aller Regel sehr zufrieden stimmt (Frauen zu 76 Prozent, Männer zu 68 Prozent). Das Arbeitszeitgesetz gibt als Zweck der Gleitzeit vor, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbst bestimmen zu können. Die Arbeitszeit kann also in diesem Modell von den ArbeitnehmerInnen wesentlich mitgestaltet werden.

Hohe Werte gibt es auch bei der Frage nach der Selbstbestimmung beim Verbrauch von Zeitguthaben im Rahmen der Gleitzeit. 89 Prozent gaben an, Zeitguthaben durchwegs oder teilweise selbstbestimmt verbrauchen zu können.

Darüber hinaus wirkt sich Gleitzeit auch gesundheitlich positiv aus. Im Vergleich zu vom Arbeitgeber verordneten Arbeitszeitmodellen klagen nur halb so viele über gesundheitliche Probleme.

Laut FORBA Studie wird im Gleitzeitalltag jedoch die zu bewältigende Arbeitsmenge als wichtigster Faktor für die Gestaltung der Arbeitszeit genannt (79 Prozent), gefolgt von Anwesenheitspflichten (71 Prozent), erst dann kommen eigene Arbeitszeitbedürfnisse (siehe Grafik F
aktoren für die Gestaltung der Arbeitszeit im Gleitzeitmodell © AK, FORBA).

Fazit: Werden eigene, private Arbeitszeitbedürfnisse der ArbeitnehmerInnen den Anforderungen des Arbeitgebers gegenübergestellt, haben die Verpflichtungen aus dem Dienstverhältnis für die Gestaltung der Arbeitszeit deutlich mehr Gewicht als die Bedürfnisse der ArbeitnehmerInnen. Das zeigt einerseits, wie verbunden ArbeitnehmerInnen ihrem Unternehmen sind, anderseits aber auch, dass Gleitzeit den Arbeitgebern massiv nützt.

Eine weitere Schattenseite ist, dass Mehrarbeit oft nur ungenügend abgegolten wird. Für mehr als die Hälfte der Beschäftigten (rund 60 Prozent) sind die Gleitzeitmodelle mit nicht oder nur unvollständig abgegoltener Mehrarbeit verbunden zum Beispiel durch gestrichene Plusstunden oder nicht gewährte Zuschläge. Wer davon in irgendeiner Form betroffen ist, äußert naturgemäß entsprechend geringere Zufriedenheit mit der Fairness bei der Abgeltung von Mehrleistungen.


Niedrige Zufriedenheit mit schwankenden Arbeitszeiten – Wen wundert's?
Arbeitszeitmodelle mit schwankenden, vom Arbeitgeber oktroyierten Arbeitszeiten sind mit deutlich weniger Zufriedenheit verbunden. Kritisch gesehen wird bei diesem Arbeitszeitmodell die schlechte Planbarkeit der Arbeit. Sind schwankende Arbeitszeiten durch Dienstpläne vorgegeben, gaben 52 Prozent an, erst eine Woche vorher oder sogar noch kurzfristiger von ihrer Arbeitseinteilung zu wissen. Damit ist die gesetzliche Ankündigungsfrist von 14 Tagen klar unterschritten. Entsprechend niedriger die Zufriedenheitswerte verglichen mit Gleitzeit: Sehr zufrieden zeigen sich hier nur 30 Prozent.

Das wirkt sich auch auf die Gesundheit aus. 24 Prozent der ArbeitnehmerInnen mit vom Dienstgeber bestimmter schwankender Arbeitszeit fühlen sich durch ihre Arbeitszeit gesundheitlich beeinträchtigt (bei Gleitzeit neun Prozent).

Auch bei schwankenden Arbeitszeiten können Mehr- und Überstunden über alle Arbeitstage und Arbeitswochen verteilt sein oder an einzelnen Tagen und einzelnen Wochen in Form von besonders langen Arbeitszeiten entstehen. Zuschläge für Über- und Mehrstunden werden oftmals nicht berücksichtigt.


Gesundheitliche Auswirkungen von Arbeitszeiten
Eine Auswertung nach Altersgruppen über alle Arbeitsmodelle (Gleitzeit, Schicht, fixe und schwankende Arbeitszeiten) ergibt: Knapp 50 Prozent der 16- bis 35-Jährigen geben einen sehr guten Gesundheitszustand an, bei den über 50-Jährigen ist der Anteil nur mehr halb so groß (23 Prozent).

Befragte, die über die Flexibilität ihrer Arbeitszeit stärker selbst bestimmen können, geben deutlich häufiger einen sehr guten Gesundheitszustand an als Befragte mit stärker durch den Arbeitgeber bestimmter Flexibilität (40 gegenüber knapp 30 Prozent).

Beschäftigte, die in regelmäßigen Schichten arbeiten, sind am stärksten durch ihre Arbeitszeiten gesundheitlich beeinträchtigt. 30 Prozent bewerten ihren Gesundheitszustand als mittelmäßig, schlecht oder sehr schlecht. Schlafstörungen, Probleme mit der Verdauung und psychische Probleme, wie chronische Müdigkeit oder Nervosität, sind „klassische Folgen von Schichtarbeit. Die Wahrscheinlichkeit, die derzeitige Tätigkeit bis zur Pension ausüben zu können, schätzen 20 Prozent mit wenig bis gar nicht wahrscheinlich ein.

Ebenso fühlen sich ArbeitnehmerInnen, die ständig bzw. viele Überstunden leisten, gesundheitlich zunehmend am Limit. Viele ArbeitnehmerInnen leisten Woche für Woche Überstunden.


Das Modell der Arbeitgeber auf dem Prüfstand
Die Vorschläge der Wirtschaftsseite  mögen ausgeglichen und daher verlockend klingen. Schaut man aber genauer hin (10 Stunden Normalarbeitszeit/12 Stunden Höchstarbeitszeit/60 Stunden Wochenarbeitszeit/2 Jahre Durchrechnung), zeigen sich massive Einkommens- oder Zeitverluste.

Dazu zwei Beispiele:

  • Markus R. ist Facharbeiter in einem Installateur-Unternehmen, Vater zweier kleiner Kinder, seine Frau arbeitet Teilzeit. Die Familie hat sich gerade eine Wohnung gekauft, Kredit finanziert. Markus verdient 2.500 Euro im Monat, damit über dem Kollektivvertrag und zusätzlich leistet er im Schnitt 20 Überstunden im Monat. Das verschafft ihm einen Zuverdienst von rund 500 Euro. Geht es nach der Wirtschaft, wird Markus in Hinkunft auf die finanzielle Abgeltung dieser Arbeitsleistung teilweise oder ganz verzichten müssen. Wenn bisherige Überstundenzuschläge wegfallen, verliert er aufs Jahr gerechnet rund 2.400 Euro brutto. Werden Überstunden grundsätzlich nur in Freizeit zu auftragsschwachen Zeiten abgegolten, verliert er 6.000 Euro brutto im Jahr.
  • Die Lebensrealitäten sind vielfältig. Während einer mehr Geld benötigt, braucht jemand anderer planbare, klar begrenzte Arbeitszeiten, so wie Monika S.. Monika S. ist alleinerziehende Mutter, Angestellte bei einer Supermarktkette und mit 30 Stunden in der Woche beschäftigt. Schon jetzt stellen häufige, kurzfristige Dienstplanänderungen eine große Herausforderung dar, die Betreuung des Kindes zu sichern. Auch für sie bedeuten die Vorstellungen der Wirtschaft noch weniger Planbarkeit: Sie könnte auch zehn Stunden pro Tag und bis zu 50 Stunden pro Woche eingesetzt werden, ohne dass Überstundenzuschläge anfallen. Eine familienfreundliche Arbeitswelt sieht anders aus.

„Wir – Gewerkschaften, ÖGB und Arbeiterkammer – sind bereit für Verhandlungen. Wir werden in diese Verhandlungen auch unsere Vorstellungen für gerechte Arbeitszeitmodelle einbringen. Eines können wir der Wirtschaftsseite aber schon jetzt mitteilen: Wir werden sicher nicht gemeinsame Verhandlungen über Mindestlohn und neue Arbeitszeitmodelle führen. Das sind zwei Paar Schuhe, und das wollen wir auch so verhandelt wissen“, halten Kaske und Wieser fest.

Die Verhandlungseckpunkte aus Sicht der AK

  • Überstunden müssen Überstunden bleiben, denn Zeit ist Geld. Der Kollektivvertrag soll wie bisher branchengerechte Lösungen zur Verfügung stellen.
  • Ausreichend Ruhezeiten und selbstbestimmte Freizeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Bessere Rahmenbedingungen für Weiterqualifizierung. Gerade im Zeitalter der Digitalisierung, ist die Ermöglichung der laufenden Weiterbildung wichtig. Die ArbeitnehmerInnen brauchen daher einen Rechtsanspruch auf eine Woche Weiterbildung im Jahr.
  • Statt überlanger Arbeitszeiten braucht es – nicht zuletzt aus gesundheitlichen und beschäftigungspolitischen Gründen – eine gerechtere Verteilung der Arbeit: eine bessere Verteilung der Arbeit auf mehrere Schultern, die leichtere Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche bis hin zu einer generellen Arbeitszeitverkürzung.
  • Elektronische, fälschungssichere Arbeitszeitaufzeichnung verbunden mit einem Beleganspruch für die ArbeitnehmerInnen.
  • Verpflichtende betriebliche Gesundheitsvorsorge.
  • Verbesserungen bei der Teilzeit: 50-prozentiger Zuschlag ab der ersten Stunde Mehrarbeit.
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