AK-Experten: „In Sachen Arbeitszeitgesetz fehlt es Regierung an Sachkenntnis“
Nach dem Bekanntwerden gleich mehrerer Fälle von Missbrauch des neuen Arbeitszeitgesetzes durch Arbeitgeber, kündigte die Regierung Sanktionen für Unternehmen an. Das Sozialministerium hat außerdem behauptet, im Fall der Hilfsköchin, die dazu gedrängt wurde, entweder 12 Stunden am Tag zu arbeiten oder einer Auflösung ihres Dienstverhältnisses zuzustimmen, das Arbeitsinspektorat mit einer Prüfung zu beauftragen.
Lieber zurück an den Start
Alexander Heider, Leiter der Abteilung für Sicherheit, Gesundheit und Arbeit in der AK Wien meint dazu: „Da scheint es seitens Regierung an Sachkenntnis zu fehlen, denn das Arbeitsinspektorat, dessen personelle Aufstockung übrigens dringend notwendig wäre, hat hier weder rechtliche Handhabe noch irgendwelche Befugnisse. Die ArbeitsinspektorInnen schreiten ein, wenn es bereits Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Gebote (etwa die Höchstarbeitszeit) gegeben hat. In den uns bekannt gewordenen Fällen, kann das Arbeitsinspektorat überhaupt nichts ausrichten. Dieses Arbeitszeitgesetz sollte zurück an den Start“, so der Experte.
Freiwilligkeit kann nicht kontrolliert werden
Hans Trenner, Bereichsleiter der AK Arbeitsrechtsberatung fügt hinzu: „Abgesehen davon, dass die von uns bearbeiteten Fälle überhaupt nicht in den Kompetenzbereich des Arbeitsinspektorates fallen, frage ich mich schon, wie und von wem eigentlich die Freiwilligkeit geprüft werden soll? Das Androhen von Sanktionen ist hier sicher kein taugliches Mittel. Ich kann der Regierung nur raten, dieses Gesetz komplett neu zu erarbeiten und diesmal auf die Expertise von AK und ÖGB zu setzen.“