AK zu 12-Stunden-Tag: Arbeitsinspektorat verlangt höhere Schutzmaßnahmen
Von Anfang an haben Arbeiterkammer und Gewerkschaften davor gewarnt: Längere tägliche Arbeitszeiten machen krank. „Jetzt kommt die Bestätigung für unsere Warnung auch aus dem Sozialministerium. Die ArbeitgeberInnen müssen die Grenzwerte von gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen neu anpassen“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Denn auf die Ausweitung der Möglichkeit des 12-Stunden-Arbeitstages hat das Arbeitsinspektorat jetzt auf die wohl begründete Kritik mit einem Erlass reagiert. ArbeitgeberInnen müssen mehr Schutzmaßnahmen zur Reduktion von Grenzwerten treffen, bevor sie Arbeitszeiten über acht Stunden am Tag verlangen. Andernfalls – so das Arbeitsinspektorat – würden wichtige Schutzvorschriften verletzt und die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen gefährdet.
Die ArbeitgeberInnen sind aufgefordert, die Evaluierung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz neu durchzuführen, wenn sie von verlängerten Arbeitszeiten Gebrauch machen wollen. Der neue Erlass gibt dafür die konkreten Berechnungen von Grenzwerten für chemische Arbeitsstoffe, Lärm, Vibrationen und optische Strahlung vor. Bei einem 12-Stunden-Tag halbieren sich etwa die Grenzwerte für gesundheitsschädigende Arbeitsstoffe.
Anderl in Richtung Sozialministerin: „Der Erlass ist ein wichtiger Zwischenschritt. Zur Wahrung der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und der Rechtssicherheit müssen jetzt aber auch die entsprechenden Verordnungen novelliert werden.“
Mehr Infos auch im Artikel "Erlass: Halbierung der Grenzwerte bei 12-Stunden-Arbeitstag"