12-Stunden-Tag – Sinn und Unsinn geänderter Grenzwerte
Der 12-Stunden-Tag wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion per Initiativantrag durch das Parlament geboxt. Während der Boulevard diese „Dynamik“ weitgehend feierte, wurden die kritischen Anmerkungen vieler ExpertInnen in der Praxis bald virulent. Ein Beispiel betrifft die verschiedenen Grenzwerte am Arbeitsplatz, welche bisher gesetzlich auf einen 8-Stunden-Tag festgelegt waren. Bei längeren Arbeitszeiten stellte sich schlicht die Frage, an welchen Grenzwerten sich Betriebe und Beschäftigte künftig orientieren sollten. Schließlich handelt es sich häufig um gefährliche, krebserzeugende Arbeitsstoffe.
Vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) wurde deshalb Mitte Februar ein Erlass bezüglich der Vorgehensweise bei der Anpassung von Grenzwerten an alle Arbeitsinspektorate ausgegeben. Neben gefährlichen Arbeitsstoffen werden darin auch die Grenzwerte von Vibrationen und optischer Strahlung behandelt.
Lesen Sie den gesamten Beitrag von Roland Spreitzer zum Sinn und Unsinn geänderter Grenzwert auf https://awblog.at/12-stunden-tag-geaenderte-grenzwerte/