Gesunde Arbeit

Dauerleistungsgrenzen und lange Arbeitszeiten

Die Novellierung des Arbeitszeitgesetzes (AZG) vom September 2018 bringt durch die „Flexibilisierung der Arbeitszeit“ auch eine Änderung der Definition „Normalarbeitszeit“. Damit kann eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit unmittelbar verbunden sein. Bei Verlängerung des täglichen 8-Stunden-Tages kommt es – wie bereits ausführlich und gut wissenschaftlich belegt – zu einer Abnahme der Dauerleistungsgrenze.
Bei Verlängerung des 8-Stunden-Tages kommt es zu einer Abnahme der Dauerleistungsgrenze.
Lagerarbeiter Bei Verlängerung des 8-Stunden-Tages kommt es zu einer Abnahme der Dauerleistungsgrenze.

Mit dem neuen Leitfaden zur arbeitsmedizinischen Beurteilung langer Arbeitszeiten wurde interdisziplinär eine Re-Evaluierung hinsichtlich Gefährdungspotenzial und gegebenenfalls der Maßnahmenumsetzung erarbeitet. Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte hinsichtlich Dauerleistungsgrenze und langer Arbeitszeit in aller Kürze zusammengefasst: Die Dauerleistungsgrenze ist jener Arbeitsenergieumsatz einer körperlichen Belastung, der bezogen auf eine bestimmte Arbeitszeit (in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht) toleriert werden kann, ohne dass gesundheitliche Beeinträchtigungen zu befürchten sind. Wird diese überschritten, sind entsprechende Erholungszuschläge erforderlich. Die Dauerleistungsgrenze bei der Arbeit bezogen auf einen 8-Stunden-Tag liegt bei zwei Drittel der ergometrischen Maximalleistung.

Fallbeispiel eines Lagerarbeiters
Bei einem 50-jährigen Mann mit einer maximalen ergometrischen Leistungsfähigkeit von 125 Watt entspricht dies beispielsweise einer Dauerleistungsgrenze von etwa 83 Watt. Die maximale Arbeitsschwere liegt in diesem Fall für einen 8-Stunden Tag bei einer mittelschweren körperlichen Arbeit. In unserem Fallbeispiel geht es um einen Lagerarbeiter, der für die Einlagerung und Entgegennahme von Waren zuständig ist. Bei der Tätigkeit müssen auch gelegentlich mittelschwere Lasten bis 15 Kilogramm gehoben und in der Ebene getragen werden. Aufgrund des gegenständlichen Leistungskalküls ist aus arbeitsmedizinischer Sicht keine Einschränkung für diese Tätigkeit im Rahmen des 8-Stunden-Tages gegeben. Bei einem 12-Stunden-Tag würde sich die Dauerleistungsgrenze um 30 Prozent reduzieren und das Leistungskalkül desselben Arbeitnehmers würde mit 58 Watt korrespondierend einer leichten körperlichen Tätigkeit für den 12-Stunden-Arbeitstag begrenzt sein. Somit können aufgrund der sozialmedizinischen bzw. arbeitsmedizinischen Beurteilung nur mehr „leichte Arbeiten“ im Rahmen des 12-Stunden-Tages durchgeführt werden. Das Tätigkeitsprofil als Lagerarbeiter korrespondiert im gegenständlichen Fall nicht mehr mit der individuellen Dauerleistungsgrenze des 50-jährigen Mannes.
 

Empfehlungen
Arbeitsmedizinisch soll auf die individuelle Situation der ArbeitnehmerInnen eingegangen werden. Bei Reduzierung der Dauerleistungsgrenze aufgrund einer Verlängerung der Tagesarbeitszeit reduziert sich auch die Arbeitsschwere. Es muss daher entweder die Arbeitsschwere selbst reduziert werden oder es müssen entsprechende Ruhephasen eingerechnet werden. Erholungszuschläge lassen sich über ergonomische Formeln berechnen. Details hierzu können Sie dem Leitfaden der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin entnehmen, hierbei ist die vor Ort tätige Arbeitsmedizin einzubeziehen.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022