Lange Arbeitszeiten – neue Herausforderungen für PSA
Generell soll PSA den/die AnwenderIn möglichst wenig belasten und in seiner/ihrer Tätigkeit am Arbeitsplatz nicht einschränken. Dies kann aber schon bei einem 8-Stunden-Tag nur dann erreicht werden, wenn bei der Auswahl der Produkte individuelle Passform und entsprechender Tragekomfort berücksichtigt werden. Wird die Tragedauer von PSA nun länger, werden folglich auch die Anforderungen hinsichtlich Qualität und Verarbeitung höher.
Beispiele aus der Praxis
Helfried Knöbl, Vorstandsmitglied des Verbandes Arbeitssicherheit (VAS), illustriert anhand von einigen Praxisbeispielen die vielfältigen Auswirkungen von längeren Arbeitszeiten auf PSA: „Schutzhandschuhe sollten z. B. nicht länger als zwei Stunden durchgehend getragen werden, was bei einem 12-Stunden-Tag ein häufigeres Wechseln zur Folge hat. Beim Augenschutz kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Je länger Schutzbrillen getragen werden, umso wichtiger wird neben der Schutzfunktion die optische Durchblickqualität (gemäß EN 166 Optische Güteklasse 1). Besonders beim Atem- und Gehörschutz stellen uns längere Arbeitszeiten vor neue Herausforderungen“, betont Knöbl. So ist die Schutzwirkung von partikelfiltrierenden Halbmasken im Allgemeinen nur auf eine Schicht begrenzt. Nur Filtermasken mit der Zusatzkennzeichnung „R“ lt. EN 149:2001/A1:2009 (= re-useable) sind länger als eine Schicht verwendbar!
Neue Herausforderungen für HerstellerInnen und AnwenderInnen
Bei Gehörschutz sind u. a. der korrekte Sitz und die Tragedauer während der Lärmbelastung entscheidend für eine sichere Schutzwirkung. Der angegebene Dämmwert eines Gehörschutzes gilt jedoch für eine angenommene Expositionszeit eines 8-Stunden-Arbeitstages. Bei einem Aufenthalt von 12 Stunden im gleichen Lärmpegel müsste ein Produkt mit entsprechend höherem Dämmwert eingesetzt werden, was dann allerdings sehr zulasten der Sprachverständigung gehen würde.
Wie die obigen Beispiele zeigen, bringen längere Tragezeiten von PSA zahlreiche neue Herausforderungen für HerstellerInnen wie AnwenderInnen mit sich. „Wir hoffen, allen Verantwortlichen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz einen kurzen Einblick gegeben zu haben, welche Aspekte bei der PSA-Auswahl angesichts längerer Arbeitszeiten mit zu berücksichtigen sind. Gerne stehen die Mitglieder des Verbandes dabei mit Rat und Tat zur Seite“, so Knöbl abschließend.
Kontakt
Sie haben Fragen zum Thema oder allgemein zu persönlicher Schutzausrüstung (PSA)?
Österreichischer Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit (VAS)
Altgasse 21/8, A-1130 Wien
Tel.: 01/892 55 85
E-Mail: info@vas.at
Mehr Infos und Anmeldung zum VAS-Newsletter auf www.vas.at