Die Arbeitszeit hat immer Grenzen
Spätestens seit Corona hat das Homeoffice einen festen Platz in unserer Arbeitswelt bekommen. Bei vielen Tätigkeiten und Aufgaben macht es dank digitaler Vernetzung und moderner Technik heutzutage keinen Unterschied, ob sie in der Arbeitsstätte oder am Schreibtisch daheim erledigt werden. ArbeitnehmerInnen sehen durch das Homeoffice viele Vorteile und geben oftmals an, dass sie zu Hause konzentrierter und ungestörter arbeiten können, dass ihnen durch weniger Pendelzeiten mehr Freizeit bleibt oder dass sie Berufliches und private Dinge besser aufeinander abstimmen können.
Auf Risiken schauen
Die positiven Effekte der Arbeit abseits des Büros sind aber keine Selbstläufer. Wenn ArbeitnehmerInnen gleichsam jederzeit auf ihre Arbeit zugreifen können, nehmen auch die psychischen Belastungen zu. So steigt etwa der Druck, Aufgaben immer schneller und auch außerhalb der eigentlichen Arbeitszeiten abzuarbeiten, weil über E-Mails und andere Kanäle fortlaufend neue Informationen und Aufträge eintreffen. ArbeitnehmerInnen berichten außerdem, dass Videokonferenzen oder virtuelle Teambesprechungen oftmals in der Mittagszeit angesetzt werden, weil hier nicht selten das einzige freie Zeitfenster besteht. Erholungsphasen und wichtige Kurzpausen bleiben insgesamt immer öfter auf der Strecke, die Arbeitszeit nimmt zu und ist immer weniger eindeutig von der Freizeit abzugrenzen.
Regeln schaffen
Um Dauererreichbarkeit zu verhindern und der Entgrenzung der Arbeit entgegenzuwirken, braucht es vor allem klare Regelungen und auch gesetzliche Grundlagen. In diese Richtung ist einiges in Gang gekommen: Vom Europäischen Parlament wurde im Jänner 2021 eine Entschließung zum Recht auf Nichterreichbarkeit verabschiedet und die EU-Kommission zur Erstellung einer diesbezüglichen Richtlinie aufgefordert. Zeitnah ist hier jedoch noch keine Umsetzung absehbar. In Portugal wurde unterdessen ein Gesetz erlassen, das ArbeitgeberInnen untersagt, ihre Beschäftigten abseits der vereinbarten Arbeitszeiten zu kontaktieren und dies bei Verstößen sogar mit Strafen belegt. In Österreich konnte ein Recht auf Nichterreichbarkeit im Kollektivvertrag für die IT-Branche verankert werden, und durch das seit April 2021 bestehende Homeoffice-Gesetzespaket wurde jedenfalls klargestellt, dass auch bei dieser Arbeitsform die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes wie auch des Arbeitsruhegesetzes vollständig zur Anwendung kommen müssen. Der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, mit der auch Festlegungen zur Arbeitszeit und zur Erreichbarkeit vorgenommen werden können, ist jedenfalls empfehlenswert. Die Gewerkschaft leistet dabei Beratung und Unterstützung.