Gesunde Arbeit

Brandschutz – ein häufig unterschätztes, aber wichtiges Thema

Worauf ist beim betrieblichen Brandschutz zu achten, wenn Arbeitnehmer:innen mit Behinderung beschäftigt werden? Wie bindet man alle Arbeitnehmer:innen in das Brandschutzkonzept ein, und wie funktioniert eine Evakuierung?
Evakuierungen und der Einsatz von Hilfsmitteln dabei, wie z. B. „Evac-Chairs“, müssen gut geplant sein.
Evac-Chairs Evakuierungen und der Einsatz von Hilfsmitteln dabei, wie z. B. „Evac-Chairs“, müssen gut geplant sein.
Werden sinnes- oder bewegungsbehinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigt, ist durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass diese den Eintritt einer Gefahr rechtzeitig wahrnehmen können und ihnen im Gefahrenfall das rasche und sichere Verlassen der Arbeitsstätte möglich ist. Dabei sind auch Vorkehrungen für absehbare Betriebsstörungen und für Not- und Rettungsmaßnahmen zu treffen. Neben dem Arbeitnehmer:innenschutzrecht sind gerade im vorbeugenden Brandschutz alle Personengruppen im Betrieb einzubeziehen, um ihnen eine sichere Flucht zu ermöglichen.
 
Brandschutz bei der Planung der Arbeitsstätte mitdenken
Im Hinblick auf sichere Fluchtmöglichkeiten und Räumung bei Brandfällen ist von den Brandschutzzuständigen schon vorab zu überlegen, wo sich Arbeitnehmer:innen mit Behinderung während ihrer Arbeit befinden. Anschließend sind im Zuge des vorbeugenden Brandschutzes für die Flucht bzw. die Rettung von Menschen mit Behinderung geeignete Maßnahmen zu planen und umzusetzen (Brandschutzplan erstellen, Fluchtweg festlegen, Hilfsmittel anschaffen, Brandschutzwart:innen schulen usw.). Den Brandschutzbeauftragten kommt hier eine essenzielle Aufgabe zu. 
 
Sichere Flucht durch wahrnehmbare Alarmierungssysteme
In der Praxis tritt häufig das Problem auf, dass Arbeitnehmer:innen mit eingeschränktem Geh- und/oder Sehvermögen die Fluchtwege und gesicherten Fluchtbereiche nicht so wie ihre Kolleg:innen ohne Behinderungen benutzen können. Gleiches gilt für die Alarmierung, welche nicht für alle gleich gut wahrnehmbar ist – etwa durch ein eingeschränktes Seh- und Hörvermögen. Brandmelder, die optische und akustische Signale einsetzen, können für eine Alarmierung sorgen, die von allen Beschäftigten erkannt wird. Bei mobilitätseingeschränkten Arbeitnehmer:innen können auch Evakuierungsräume oder Hilfsmittel zur Flucht, wie etwa Evakuierungssessel, eine Lösung darstellen. Abhängig von der Art der Arbeitsstätte sind auch externe Sachverständige beizuziehen, um Maßnahmen festzulegen und zu bewilligen, die einen gleichwertigen Schutz für alle Arbeitnehmer:innen gewährleisten sollen.
 
Brandschutzübungen sind wichtig und tragen zur Akzeptanz bei 
Regelmäßige Brandschutzübungen zeigen, ob die gewählte Evakuierungsform funktioniert. Egal, ob nun Evakuierungsräume oder Hilfsmittel – wie z. B. „Evac-Chairs“ – genutzt werden, regelmäßige Übungen als Praxistest sind besonders wichtig. Die Akzeptanz von Kolleg:innen und die Tätigkeit der Brandschutzwart:innen spielen neben den baulichen Maßnahmen eine wichtige Rolle beim betrieblichen Brandschutz. Schulungen und Beratungen von externen Partner:innen, wie dem Arbeitsinspektorat oder den Feuerwehren, tragen ebenso zu mehr Akzeptanz für alle Brandschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz bei.
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