Gesunde Arbeit

Sicherheit hautnah

Mit der neuen Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) wurde dieser Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes nicht nur aktualisiert, sondern auch erstmals zusammengefasst und konkretisiert.
Schutz- und Pflegecremen richtig angewandt schützen die Haut.
Beruflich bedingte Hauterkrankungen: Besonders Friseurinnen und Friseure sind betroffen.
Haut- und Handschutz ist ein Muss für Friseurinnen und Friseure.
Schutz- und Pflegecremen richtig angewandt schützen die Haut.
Beruflich bedingte Hauterkrankungen: Besonders Friseurinnen und Friseure sind betroffen.
Haut- und Handschutz ist ein Muss für Friseurinnen und Friseure.

Hautschutz und Hautpflege sind keineswegs nur Privatsache und Kosmetik. In manchen Berufen ist der „systematische Schutz der Haut durch äußerlich auf die Haut aufzubringende Hautmittel (Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege)“ unerlässlich, um Hauterkrankungen und Hautschädigungen durch UV-Strahlen, Arbeitsstoffe, starke Verunreinigungen etc. zu vermeiden. Mit der neuen PSA-Verordnung ist Hautschutz seit 1. Mai 2014 eindeutig als Bestandteil der Persönlichen Schutzausrüstung definiert und geregelt.

„Die PSA-V ist die längst notwendige Konkretisierung der PSA-Richtlinie der EU, in der Schutzcremen eindeutig erwähnt werden“, so AUVA-Arbeitsmedizinerin Astrid Antes.

Hautkrankheiten sind nach Lärmschwerhörigkeit die zweithäufigste anerkannte Berufskrankheit. Höchste Zeit also, dass Hautschutz endlich ein fixer Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung wurde. Betroffen sind keineswegs nur Beschäftigte, die mit ätzenden Chemikalien oder im Freien tätig sind. Jedes Arbeiten im feuchten Milieu – und dazu zählt im Allgemeinen auch regelmäßiges längeres Tragen von Schutzhandschuhen – kann den Säureschutzmantel der Haut zerstören. Kommen dann noch starke alkalische Substanzen dazu, können Bläschen und Rötungen entstehen, Juckreiz und später Schuppenbildung mit Vergröberung des Hautreliefs sowie Risse (Rhagaden).


Vom Ekzem zur Allergie
In solchen Fällen ist rasche Behandlung erforderlich, sonst können sich daraus Kontaktallergien bzw. allergische Kontaktekzeme entwickeln – und das erstaunlich bald. So bildet sich etwa das „Friseurekzem“ bei 55 Prozent der Betroffenen schon im ersten Lehrjahr. „Ältere Kolleginnen meinen dann oft: Das hatte ich auch am Anfang. Das gehört dazu und verschwindet irgendwann wieder“, berichtet Antes, „doch daraus kann sich relativ rasch eine Allergie entwickeln. Daher sollte man so früh wie möglich mit Therapie und Schutzmaßnahmen beginnen.“

Mit 27 Prozent stellen Friseurinnen und Friseure die größte Gruppe bei den anerkannten beruflich bedingten Hauterkrankungen. Wobei der Anteil noch höher sein dürfte, denn Hauterkrankungen werden nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn die schädigende Tätigkeit aufgegeben wird – und das wollen viele Betroffene nicht. Damit PSA auch bei Friseurinnen und Friseuren schon vor den ersten gesundheitlichen Problemen vorschriftsmäßig zum Einsatz kommt, gibt es seit 2013 einen entsprechenden Schwerpunkt der AUVA: „Wir waren nicht nur in den Betrieben, sondern haben praktisch alle Friseur-Lehrkräfte in Österreich geschult, Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt etc.“ In der Regel sind die Schutzmaßnahmen in den Friseursalons unzureichend. Beim Färben verwenden die meisten Friseurinnen und Friseure Handschuhe, doch diese sollten auch beim Haarewaschen und beim Abspülen getragen werden. Informationsbedarf gibt es auch bei den Materialien. Latex-Allergien sind in der Bevölkerung gar nicht so selten. In Deutschland gab es bereits Todesfälle durch Latex-Handschuhe. Chemisch beständiger und – seit sie auch von Spitälern in großen Mengen gebraucht werden – kostengünstiger sind Nitril-Handschuhe. Für Herbst ist eine spezielle Info-Kampagne dazu bei den Friseurbedarfsunternehmen geplant.


Hautschutz-ABC
Doch auch für andere Berufsgruppen hat die Arbeitsmedizinerin Antes viele praktische Tipps zum PSA-Bereich Hautschutz parat:

  • Prophylaktische Allergietestungen sind nicht zielführend, da nur der aktuelle Zustand wiedergegeben werden kann und eine Allergie im Laufe der Zeit entstehen kann. Durch Schutzmaßnahmen hingegen lässt sich das Risiko, eine berufsbedingte Hauterkrankung zu entwickeln, stark reduzieren.
  • Hautschutzpläne, auf denen dargestellt ist, wer wann welchen Hautschutz sowie welche Hautreinigung und -pflege anwenden soll, sollten nicht nur ausgehängt, sondern auch erklärt werden. Danach ist zu prüfen, ob auch tatsächlich alles richtig verstanden wurde.
  • Duftstoffe sind potenzielle Allergene, daher werden besser unparfümierte Präparate verwendet.
  • Hautschutzpräparate sehen zwar meist genauso aus und fühlen sich so an wie Pflegecremen, wirken aber ausschließlich vorbeugend. Sie stärken die mechanische Festigkeit der obersten Hautschicht. Damit schützen sie vor Hauterweichung und Verschmutzung und erschweren das Eindringen von vielen Schadstoffen. Manche Hautschutzprodukte enthalten auch Alkohol, dadurch wird die Haut trockener. Dagegen helfen pflegende Präparate nach der Arbeit, idealerweise werden sie auch über Nacht aufgetragen. Keinesfalls sollten Hautpflegeprodukte anstelle von Hautschutz verwendet werden, denn pflegende Präparate enthalten Bestandteile, die gewährleisten sollen, dass die Creme möglichst tief in die Haut eindringen kann. Wer ein Pflegeprodukt vor der Arbeit verwendet, riskiert damit die Schädigung der Haut, weil diese dadurch auch für die Schadstoffe besonders aufnahmebereit ist. Für einen effektiven Hautschutz ist der korrekte Einsatz von Schutz- und Pflegecremen unerlässlich.
  • Hautschutzpräparate mit Gerbstoffen schützen auch vor Hauterweichung in Schutzhandschuhen. Wichtig ist, dass das Produkt rund fünf Minuten lang einziehen kann, bevor die Handschuhe angezogen werden.
  • Dermalite(Dermalux)-Geräte zur anschaulichen Demonstration des richtigen Hautschutzes: Unter einer fluoreszierenden Lampe wird sichtbar, wo ausreichend (mit einer Fluoreszenzlotion) eingecremt wurde und wo nicht. Die Haut zwischen den Fingern, der Nagelfalz, aber auch Ringe sind kritische Stellen.
  • Bei mehreren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sind Spender aus hygienischen Gründen die am besten geeigneten Behälter.

Antes kennt die Tücken des Alltags: „Vor der Entscheidung für ein Schutzhandschuh-Modell wird oft lange nachgedacht, alle Für und Wider werden sorgfältig erwogen. Leider hapert es dann nicht selten bei der korrekten Anwendung. Aus falsch verstandener Sparsamkeit – auch seitens der Beschäftigten – werden Einmalhandschuhe mehrfach verwendet. Defekte an Handschuhen werden teilweise nicht erkannt und der Handschuh weiter eingesetzt. Oder die Schutzwirkung wird dadurch zunichte gemacht, dass kontaminierte Handschuhe nicht korrekt ausgezogen werden.“

Verschlechterungen zurücknehmen
Im Großen und Ganzen wird die neue PSA-Verordnung durch konkrete Bestimmungen die Umsetzung entsprechender Maßnahmen erleichtern sowie zu mehr Akzeptanz und damit zu mehr Sicherheit beitragen. Doch in einem Punkt brachte sie sogar Verschlechterungen. Unterweisungen, also dem jeweiligen Arbeitsplatz und dem Wissensstand des/der jeweiligen Beschäftigten angepasste Schulungen müssen vor Arbeitsantritt, aber auch bei Einführung neuer Maschinen oder neuer Maßnahmen nach Unfällen etc. durchgeführt werden und sind erforderlichenfalls zu wiederholen. Hier sieht Harald Bruckner, Sicherheitsexperte der AK Wien, Verbesserungsbedarf: „Seit der neuen PSA-V ist es möglich, die Intervalle von Unterweisungen von einem Jahr auf bis zu drei Jahre zu verlängern. Diese Veränderung wurde kurz vor Beschlussfassung von Unternehmerseite hineinreklamiert und sollte rasch wieder abgeschafft werden.“

Leider keinen Fortschritt bringt die PSA-V bei der Arbeitskleidung, weil Regelungen über spezifische Arbeitskleidung nicht berührt werden. „Das müssen wir uns in den nächsten Jahren genau anschauen“, ortet Bruckner Verbesserungsbedarf. „Positiv ist zwar, dass jetzt per Verordnung klargestellt wurde, dass die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhen gezahlt werden muss, doch in puncto passenden Fußschutzes herrscht teilweise Handlungsbedarf. Viele ArbeitnehmerInnen brauchen beispielsweise Berufsschuhe mit rutschfester Sohle oder passendes Schuhwerk für länger andauernde Beanspruchungen (Steharbeitsplätze usw.). Doch hier blieb leider alles beim Alten. Obwohl eine fachgerecht durchgeführte Arbeitsplatzevaluierung, in Kombination mit den Regeln der Technik, hier Maßnahmen vorsehen würde.“ Diese Bereiche sollten möglichst bald mit einer eigenen Durchführungsverordnung geregelt werden.


Das A und O der PSA
Persönliche Schutzausrüstungen sind an sich die letzte Stufe einer Reihe von Maßnahmen, um ArbeitnehmerInnen vor möglichen Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen. Prinzipiell ist die PSA erst dann einzusetzen, wenn alle kollektiven technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren ausgeschöpft sind und noch immer Restgefahren bestehen. Die Rangfolge ist leicht zu merken:

  • Substitution (Ersetzen) des Gefahrstoffes durch einen weniger gefährlichen
  • Technische Maßnahmen: Anwendung von geschlossenen Systemen, Absaugung von Gasen, Schwebstoffen etc.
  • Organisatorische Maßnahmen: Verteilung der Belastungen auf mehrere ArbeitnehmerInnen, Exposition zeitlich begrenzen
  • Persönliche Schutzmaßnahmen: Handschuhe, Gehörschutz, Helme etc.

Die optimale persönliche Schutzausrüstung ist ergonomisch, optisch ansprechend – und wird von den Betreffenden selbst ausgesucht. „Dann“, so AK-Experte Bruckner, „ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch getragen wird, am größten.“

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