Gesunde Arbeit

Die Evaluierung psychischer Belastungen bringt allen was

Die Evaluierung psychischer Belastungen ist für viele Betriebe auf den ersten Blick eine Hürde. Aber die Durchführung lohnt sich – haben doch alle etwas davon, Firmen und Beschäftigte. Gesunde Arbeit im Gespräch mit Hofrat DI Ferdinand Loidl vom Arbeitsinspektorat Salzburg.
Ferdinand Loidl
Ferdinand Loidl

Empfinden die Unternehmen die „Evaluierung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz“ eher als Belastung oder als Chance?

Hier ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Viele Betriebe gehen mit sehr großem Engagement an diese Thematik heran. Etliche Firmen sehen die Evaluierung arbeitsbedingter Erkrankungen jedoch in der ersten Betrachtung als Hürde. Unsere Beratung zielt hier besonders auch auf das Aufzeigen der Chancen für die Betriebe ab, wenn die Tätigkeiten, Aufgabenanforderungen, das Sozial- und Organisationsklima, die Arbeitsumgebung, die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation näher unter die Lupe genommen werden. Sehr bald sehen hier die Unternehmerinnen und Unternehmer, dass dies sehr viel für die Beschäftigten und daher auch sehr viel für das Unternehmen bringen kann.

Beteiligen sich an der Evaluierung mehr Großbetriebe als KMUs oder umgekehrt?

Bei den KMUs ist die Quote der Durchführung der Evaluierung eine größere. Großbetriebe bzw. Konzerne sind sehr oft noch in der Evaluierungsphase.

Welche Qualitätsstandards verwenden die Salzburger Betriebe bei der Evaluierung?

Als Qualitätsstandard werden zu beinahe 100 Prozent Verfahren nach der ÖNORM EN ISO 10075 herangezogen, bei denen die vier Kategorien möglicher Belastungen standardisiert untersucht werden. Hier möchte ich besonders auf die Homepage der Arbeitsinspektion www.arbeitsinspektion.gv.at hinweisen, wo vertiefende Informationen abgerufen werden können.

Wird die Evaluierung mittels Nachbegehung kontrolliert?

Grundsätzlich werden die Betriebe angehalten, die Mängelbehebung schriftlich zu melden, sehr oft erfolgt aber auch eine Nachbegehung zur Kontrolle der Evaluierung.

Werden die gesetzten Maßnahmen kontrolliert?

Im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument sind die Maßnahmen, die Verantwortlichen und die Umsetzungstermine festzuhalten. Dieses Dokument wird seitens der Arbeitsinspektion überprüft.

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