Gesunde Arbeit

Neue Leitlinie zu Epilepsie am Arbeitsplatz

Die Leitlinie Epilepsie am Arbeitsplatz ist ein Meilensteil für die Integration von Menschen mit Epilepsie am Arbeitsplatz. Sie bietet die objektive Grundlage für eine individuelle Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in Bezug auf Anfallsgeschehen und auszuführende Tätigkeiten, informiert das Sozialministerium anlässlich des morgigen Tages der Epilepsie.

Unter Führung des Sozialministeriumservice hat eine Arbeitsgruppe aus ExpertenInnen, bestehend aus VertreterInnen der Österreichische Gesellschaft für Epileptologie, Sozialministeriumservice, AUVA, Arbeitsinspektorat, ÖGB, AMS, Epilepsie & Arbeit gemeinnützige Beratungs und Entwicklungs GmbH sowie der Epilepsie Interessensgemeinschaft Österreich eine Leitlinie "Epilepsie am Arbeitsplatz" ausgearbeitet.

Die Leitlinie Epilepsie am Arbeitsplatz ist ein Meilensteil für die Integration von Menschen mit Epilepsie am Arbeitsplatz. Sie bietet die objektive Grundlage für eine individuelle Beurteilung der Arbeitsfähigkeit in Bezug auf Anfallsgeschehen und auszuführende Tätigkeiten, informiert das Sozialministerium anlässlich des morgigen Tages der Epilepsie.

Obwohl Epilepsie sehr häufig ist - einer von hundert ist betroffen - ist das Wissen darüber in der Bevölkerung eher gering. Aus Angst und Unwissenheit entstehen oft Vorurteile, die die Integration verhindern. Oft wird behauptet: Menschen mit epileptischen Anfällen können und dürfen nicht arbeiten. Menschen mit Epilepsie weisen im Gegenteil zu weit verbreiteten Vorurteilen die gleiche Spannbreite an Intelligenz, Geschicklichkeit und Belastbarkeit auf wie alle anderen Menschen auch. Einschränkungen im täglichen (Arbeits-)Leben ergeben sich lediglich durch Symptome während eines Anfalls.

Pauschale Verbote führen zu einer besonders hohen Arbeitslosenrate bei Menschen mit Epilepsie. Selbst Betroffene sind aufgrund immer wiederkehrender falscher Beratung meist verunsichert, ob sie arbeiten können und welche Arbeiten sie ausführen dürfen.

Die neue Leitlinie baut auf der Grundlage auf, dass sich das Anfallsgeschehen von Person zu Person unterscheidet, bei Wiederholung der Anfälle bei der gleichen Person der Ablauf allerdings immer gleichartig ist und deshalb nicht schematisch, sondern individuell beurteilt werden muss.

Diese individuellen verschiedenen Epilepsieformen machen eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und beruflichen Einsetzbarkeit von Anfallskranken sehr komplex. Prinzipiell kann es keine generellen Empfehlungen für oder gegen einen Beruf für Menschen mit Epilepsie geben.

Durch Zusammenfassung aktueller Studien zu Epilepsie ist es gelungen ein Nachschlagewerk für ArbeitsmedizinerInnen, NeurologInnen, Sachverständige und Personen, die mit der Integration von Menschen mit Epilepsie am Arbeitsmarkt zu tun haben, zu schaffen, das eine objektive Beurteilung ermöglicht. UnternehmerInnen hatten bisher oft Angst vor Haftung und Regressen bei Anfällen. Künftig bietet die vorliegende Leitlinie eine österreichweite gültige Grundlage für die Beschäftigung von Personen mit Epilepsie und der damit verbunden Verpflichtung der Erfüllung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.

Leitfaden, Folder und sonstige Informationen zum Thema findet man unter www.epilepsieundarbeit.at.

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