Gesunde Arbeit

Arbeitspsychologie: Gesetzliche Regelungen überfällig!

Arbeitsbedingte psychische Risiken sind weiter auf dem Vormarsch – die Bedeutung von Arbeits- und Organisationspsycholog:innen in der betrieblichen Prävention nimmt zu. Dennoch: Noch immer fehlen wichtige gesetzliche Regelungen für diese Berufsgruppe.
Gesetzliche Regelungen für die Arbeits- und Organisationspsychologie sind dringend erforderlich und längst überfällig.
Gesetzliche Regelungen für die Arbeits- und Organisationspsychologie sind dringend erforderlich und längst überfällig. Gesetzliche Regelungen für die Arbeits- und Organisationspsychologie sind dringend erforderlich und längst überfällig.

Bereits 60 Prozent der Erwerbstätigen fühlen sich am Arbeitsplatz mindestens einem psychischen Gesundheitsrisiko, wie beispielsweise Zeitdruck, Umgang mit schwierigen Personen, schlechter Kommunikation etc., ausgesetzt (Statistik Austria, 2022). Arbeitsbedingte psychische Gefahren können krank machen – psychisch und körperlich. Leid für Betroffene und Kosten für Betriebe und Gesellschaft sind dann die Folge.

Arbeitspsycholog:innen als gleichberechtigte Präventivfachkräfte Klar ist: Zur wirksamen Vermeidung von psychischen Gefahren am Arbeitsplatz ist fachliche Expertise unabdingbar und genau aus diesem Grund sind Arbeitspsycholog:innen bereits seit 2013 im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) explizit als geeignete Fachleute hervorgehoben. Trotz ihres hohen Stellenwerts in der betrieblichen Prävention sind Arbeits- und Organisationspsycholog:innen aber noch immer nicht als Präventivfachkräfte – neben Sicherheitsfachkräften und Arbeitsmediziner:innen – anerkannt. Die zunehmenden psychischen Anforderungen der Arbeitswelt machen es jedoch erforderlich, dass diese Berufsgruppe mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet wird. Auch, um auf Augenhöhe mit den anderen Präventivfachkräften agieren zu können. Konkret braucht es endlich eine Verankerung der Arbeitspsycholog:innen im ASchG als gleichwertige Präventivfachkräfte – ohne Einschränkung der Präventionszeiten von Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften.

Arbeitspsychologie als dritte Säule im Psychologengesetz 2013 Klar ist auch: Die Arbeits- und Organisationspsychologie ist ein eigenständiges Gebiet – gekennzeichnet durch eigene Modelle, Methoden, Theorien, Zielgruppen, Ziele, Aufgaben und Entstehungsgeschichte. Im Gegensatz zu anderen Gebieten der Psychologie legt die Arbeits- und Organisationspsychologie den Fokus nicht auf „Patient:innen“, sondern auf den gesunden Menschen in seiner Arbeits- und Organisationsumgebung. Das Ziel ist, bezogen auf das ASchG, die Gestaltung von psychisch gesunden, sicheren bzw. lern- und persönlichkeitsförderlichen Arbeitswelten. Nicht den Menschen an die Arbeit anpassen, sondern die Arbeit an den Menschen, ist hier die primäre Vorgabe – und damit Verhältnisprävention die Devise. Die Eigenständigkeit der Arbeits- und Organisationspsychologie muss sich endlich auch in einer eigenen berufsrechtlichen Identität widerspiegeln. Sprich: Deren gesetzliche Verankerung im Psychologengesetz 2013, und zwar gleichberechtigt zur Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie, ist erforderlich und längst überfällig.

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