Gesunde Arbeit

NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz

Immer wieder führt das Nebeneinander von Raucher/innen und Nichtraucher/innen am Arbeitsplatz zu Konflikten. Die Umsetzung des betrieblichen Nichtraucher/innenschutzes ist jedoch kein unlösbares Problem.
Ohne Rauch geht's auch!
Ohne Rauch geht's auch!

Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet den/die Arbeitgeber/in dafür zu sorgen dass Nichtraucher/innen vor den Einwirkungen von Tabakrauch geschützt werden.

Unter den Einwirkungen ist sowohl Passivrauch, als auch Geruchsbelästigung durch Zigaretten, Zigarillos, etc zu verstehen. Passivrauch ist nicht nur eine subjektiv empfundene Belästigung, sondern laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Das Gesetz regelt, in welchen Räumen das Rauchen verboten ist. Gibt es im Betrieb Räume die nicht explizit im Gesetz genannt sind, so muss der/die Arbeitgeber/in Regelungen festlegen.

Details zum Thema NichtraucherInnenschutz am Arbeitsplatz finden Sie in der svp INFO der Sicherheitsvertrauenspersonen Nr. 04/2013.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022