Gesunde Arbeit

Die Auswirkungen der neuen Verwaltungsgerichte auf den ArbeitnehmerInnenschutz

Mit 1. Jänner 2014 tritt eine umfassende Verwaltungsreform in Kraft: Durch sie werden die Unabhängigen Verwaltungssenate und über 100 Landes- und Bundesbehörden sowie in fast allen Fällen der Instanzenzug in Verwaltungsverfahren an eine übergeordnete Behörde abgeschafft. Stattdessen wird es ab 2014 die Möglichkeit geben, bereits nach dem erstinstanzlichen Verfahren ein unabhängiges Verwaltungsgericht anzurufen.

Über Beschwerden gegen Bescheide werden somit künftig unabhängige Richterinnen und Richter entscheiden und nicht mehr wie bislang Oberbehörden oder UVS. Im Zuge der Reform werden neun Verwaltungsgerichte der Bundesländer, das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht eingerichtet.

Durch neue Zuständigkeiten, Fristen und Fachausdrücke ist auch der ArbeitnehmerInnenschutz betroffen.

Was bedeutet das in der Praxis? Was erwartet die Betroffenen (Behörden, Bürger und Unternehmen)?

Detaillierte Antworten auf diese Fragen finden Sie im Artikel "Die neuen Verwaltungsgerichte und ihre Auswirkungen auf den ArbeitnehmerInnenschutz" von Mag. Helmut Reznik, BMASK, Zentral-Arbeitsinspektorat, Abteilung VII/A/3 – Legistik, Rechtsangelegenheiten, in der Zeitschrift Sichere Arbeit.

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