Alle ArbeitnehmerInnen haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz!
Vor diesem Hintergrund organisiert(e) die AKNÖ im Jahr 2015 unter dem Titel „Bezirksforen“ zehn Informationsveranstaltungen für Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen und BetriebsrätInnen in den Bezirksstellen der AKNÖ. Inhaltlich werden derzeit zwei Themen von der Arbeitsinspektion und von der AKNÖ vermittelt: einerseits die neue Verordnung „Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)“ und andererseits das wichtige Thema Unterweisung im täglichen Arbeitsleben. Da in der betrieblichen Praxis der Benützung der persönlichen Schutzausrüstung und der Handhabung der Unterweisung immer mehr Bedeutung zukommt, wurden diese beiden Bereiche für die Bezirksforen ausgewählt.
Bei den 2015 bisher sechs durchgeführten Bezirksforen konnten insgesamt 225 TeilnehmerInnen begrüßt werden. Bis Jahresende finden noch vier weitere Bezirksforen in Tulln, Gänserndorf, Krems und Amstetten statt. Für 2016 sind elf derartige Informationsveranstaltungen mit den Themen „gefährliche Arbeitsstoffe“ sowie „Zusammenarbeit Betriebsrat und Sicherheitsvertrauensperson“ geplant.
Unterweisung
Unterweisen bedeutet, jemanden durch „Weisen“ wissend und könnend zu machen. Die Instrumente sind das Führen, Lenken und Zeigen. Die häufigste Art der Unterweisung ist die Arbeitsunterweisung, die im § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) wie folgt geregelt ist:
Arbeitgeber sind verpflichtet, für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen. Die Unterweisung muss während der Arbeitszeit erfolgen. Die Unterweisung muss nachweislich erfolgen. Für die Unterweisung sind erforderlichenfalls geeignete Fachleute heranzuziehen.
Die Unterweisung ist als Schulung zu sehen und bezieht sich im Gegensatz zur Information auf den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich einzelner ArbeitnehmerInnen. Eine Unterweisung muss auch dem Erfahrungsstand der ArbeitnehmerInnen angepasst werden. Da jeder Mensch einen anderen Erfahrungsstand hat, ist der Schlüssel zum Erfolg, ausreichend Zeit für die jeweiligen ArbeitnehmerInnen zu investieren. Hier ist oft Fingerspitzengefühl gefragt. ExpertInnen raten hier, bei der Unterweisung immer wieder Fragen zu stellen, um das Interesse der Unterwiesenen zu wecken. Da viele Menschen in Bildern denken, ist es auch oft von Vorteil, solche Bilder zu verwenden. Auch Betriebsanweisungen dienen vielfach als Schulungsunterlagen für Unterweisungen.
In jedem Fall muss eine Unterweisung erfolgen:
- vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit,
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches,
- bei Einführung oder Änderung von Arbeitsmitteln,
- bei Einführung neuer Arbeitsstoffe,
- bei Einführung oder Änderung von Arbeitsverfahren und
- nach Unfällen oder Ereignissen, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten, sofern dies zur Verhütung weiterer Unfälle nützlich erscheint.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind von den Arbeitgebern auf deren Kosten am Ort der Gefahr zur Verfügung zu stellen, wenn Gefahren nicht durch andere Schutzmaßnahmen (technisch oder arbeitsorganisatorisch) vermieden oder ausreichend begrenzt werden können.
Auch über die richtige Handhabung der persönlichen Schutzausrüstung hat eine ausführliche Unterweisung zu erfolgen, hier überschneiden sich also die Themenkreise:
- Bestimmungsgemäße Benutzung der PSA.
- Richtige Lagerung der PSA vor der ersten Verwendung.
- Richtige Aufbewahrung der PSA zwischen den einzelnen Verwendungen.
- Festgelegte Aufbewahrungsplätze sowie Reinigung und Pflege der PSA.
- Sachgerechte Entsorgung der PSA (z. B. kontaminierte Handschuhe).
- Erkennen von Beschädigungen und Mängeln und dafür festgelegte Maßnahmen.
- Sonstige Maßnahmen, die bei der Verwendung der PSA zu treffen sind.
- Für die Information und Unterweisung sind die Angaben der HerstellerInnen (VerwenderInneninformation!) zu beachten.
Die Information und Unterweisung der ArbeitnehmerInnen ist vor der erstmaligen Verwendung und dann wiederkehrend (im Regelfall jährlich) durchzuführen. Für bestimmte PSA sind Schulungen und Übungen erforderlich (z. B. PSA gegen Absturz, Isolier-Atemschutzgeräte).
Das Team der NÖ ArbeitnehmerInnenschützer:
Robert Schuster (Leiter), 057171/6405, robert.schuster@aknoe.at
Hans-Joachim Haiderer, 057171/5541, hans-joachim.haiderer@aknoe.at
Josef Mahler, 057171/5962, josef.mahler@aknoe.at
Thomas Staudinger, 057171/6404, thomas.staudinger@aknoe.at
Bezirksforen 2015/2016
Jeweils in den Bezirksstellen der AKNÖ, Anmeldung unter arbeitnehmerinnenschutz@aknoe.at
Nähere Infos bei Thomas Staudinger, 05 71 71-6404
Bezirksstelle | Adresse | Datum | Zeit |
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Krems | Wiener Straße 24, 3500 Krems | 17.11.2015 | 09:00-12:00 |
Amstetten | Wiener Straße 55, 3300 Amstetten | 01.12.2015 | 09:00-12:00 |
Korneuburg | Gärtnergasse 1, 2100 Korneuburg | 16.02.2016 | 09:00-12:00 |
Wr. Neustadt | Babenbergerring 9b, 2700 Wr. Neustadt | 23.02.2016 | 09:00-12:00 |
Schwechat | Sendnergasse 7, 2320 Schwechat | 08.03.2016 | 09:00-12:00 |
ArbeitnehmerInnenzentrum St. Pölten | AK Platz 1, 3100 St. Pölten | 12.04.2016 | 09:00-12:00 |
Gmünd | Weitraer Straße 19, 3950 Gmünd | 10.05.2016 | 09:00-12:00 |
Mödling | Franz-Skribany-Gasse 6, 2340 Mödling | 07.06.2016 | 09:00-12:00 |
Flughafen Schwechat | Flughafen, Objekt 103-Top A325, 1300 Wien | 21.06.2016 | 09:00-12:00 |
Tulln | Rudolf-Buchinger-Str. 27-29, 3430 Tulln | 11.10.2016 | 09:00-12:00 |
Gänserndorf | Wiener Straße 7a, 2230 Gänserndorf | 18.10.2016 | 09:00-12:00 |
Krems | Wiener Straße 24, 3500 Krems | 15.11.2016 | 09:00-12:00 |
Amstetten | Wiener Straße 55, 3300 Amstetten | 06.12.2016 | 09:00-12:00 |