Gesunde Arbeit

ArbeitnehmerInnenschutz: Sicherheit und Gesundheit nachhaltig verbessern

Bundesministerien, Sozialpartner, Interessenvertretungen und Träger der Unfallversicherung verabschieden Resolution

Anlässlich des Festaktes „20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“ wurde heute von allen beteiligten Institutionen eine Resolution präsentiert mit dem Ziel, die Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu minimieren.
Festakt 20 Jahre ASchG
Sozialminister Rudolf Hundstorfer
AK-Präsident Rudi Kaske
280 Gäste nahmen am Festakt teil.
Festakt 20 Jahre ASchG
Sozialminister Rudolf Hundstorfer
AK-Präsident Rudi Kaske
280 Gäste nahmen am Festakt teil.

Zur Erreichung dieses Ziels sollen insbesondere folgende Maßnahmen entwickelt werden:
Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Kleinbetrieben, Beratung und Unterstützung der ArbeitgeberInnen durch die Arbeitsinspektion, Hilfestellung bei der Arbeitsplatzevaluierung, Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsorganisation, die stärkere Integration von Sicherheit und Gesundheit in der allgemeinen und universitären Aus- und Weiterbildung sowie die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten der Prävention.


Hundstorfer: Arbeit alternsgerecht erlebbar machen
Sozialminister Rudi Hundstorfer lobt die Erfolge des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und fasst dessen Erfolgsbilanz zusammen: „Der enorme Rückgang an Arbeitsunfällen hat natürlich auch zu einem Rückgang der volkswirtschaftlichen Belastungen geführt.“ Hundstorfer betont, dass es seit 20 Jahren und auch künftig darum ginge, „Sicherheit und Gesundheit nachhaltig zu verbessern und so Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu erreichen“.
Der Sozialminister weist außerdem auf die Entwicklung hin, dass es längst nicht mehr die Belastungen des Muskel- und Skelettapparates wären, die zu Invalidität führen würden, sondern die psychischen Erkrankungen. Auch vor dem Hintergrund, dass wir immer länger arbeiten, werden wir weiterhin daran arbeiten müssen, Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Arbeit alternsgerecht erlebbar bleibt“. Einen hohen Stellenwert räumt er hier dem Ausbau der Prävention ein. Hier wären auch weiterhin die ArbeitsinspektorInnen gefragt. Oberste Prämisse wäre aber bei Arbeitsinspektionen nach wie vor „beraten statt strafen“.


Kaske: Keine Kompromisse bei der Gesundheit
„Höher, schneller, weiter – bis fast oder gar nichts mehr geht, das kennen wir aus dem Spitzensport. Aber durch die rasanten Veränderungen der Arbeitsanforderungen und in einer Zeit, in der schneller Gewinn zunehmend mehr zählt als der Mensch, gilt das auch immer mehr für die Arbeitswelt. Und das fordert Tribut“, sagt AK Präsident Rudi Kaske und verweist darauf, dass arbeitsbedingte psychische Belastungen kontinuierlich zunehmen: „Im Bereich der Bekämpfung der psychischen Belastungen stehen wir erst am Anfang eines langen Weges. Ziel muss sein, eine Arbeitswelt zu schaffen, die es den Menschen ermöglicht, ihre Arbeit psychisch und physisch gesund bis zu ihrer Pension auszuführen. Bei der Gesundheit der Menschen darf es keine Kompromisse geben.“

Hochhauser: Bei Weiterentwicklung des ArbeitnehmerInnenschutzes auf Motivation und Information statt auf Strafen setzen
Dass das vor 20 Jahren initiierte Gesetz deutliche Erfolge im ArbeitnehmerInnenschutz brachte, hängt damit zusammen, dass dieses Gesetz von Anfang an sozialpartnerschaftlich geprägt wurde, hielt Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der Wirtschaftskammer Österreich, fest. „Dass die Zahl der Arbeitsunfälle in den letzten 20 Jahren um ein Drittel gesunken ist und auch die aktuellen Zahlen sehr positiv sind, hängt sicher auch damit zusammen, dass in Österreichs Betrieben ArbeitnehmerInnenschutz und -sicherheit ernst genommen werden. Mein Dank gilt heute daher ganz besonders den vielen Unternehmerinnen und Unternehmern, die durch ihren täglichen Einsatz in der Praxis ihr Engagement für den ArbeitnehmerInnenschutz unter Beweis stellen und die auch in der Zukunft bereit sind, mit diesem Engagement weiter zu arbeiten“, so Hochhauser. Um die positive Tendenz zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu führen, brauche es die Akzeptanz der Materie auf beiden Seiten: „Das Aufzeigen von Mängeln oder Risiken ist hier eine echte Hilfestellung“, betonte Hochhauser und begrüßte, dass Bundesminister Hundstorfer in seinem Statement den von der Wirtschaft eingeforderten Grundsatz „Beraten statt Strafen“ aufgenommen hatte. Hochhauser: „Durch Strafen wird grundsätzlich keine Akzeptanz erreicht. Wenn es um die Gesundheit und Sicherheit der Menschen geht, ist es richtig, auf Motivation und Information zu setzen“. Dem Grundsatz „Beraten statt Strafen“ müsse auch in dieser Rechtsmaterie noch mehr Bedeutung zukommen.

Kapsch: ArbeitnehmerInnenschutz für Unternehmen von hohem Stellenwert
"Die Anforderungen an Menschen, Unternehmen und die gesamte Gesellschaft verändern sich ständig. Dies bringt auch veränderte Schutzbedürfnisse und damit neue Herausforderungen für die Interessensvertreter mit sich", so der Präsident der Industriellenvereinigung, Mag. Georg Kapsch. In den neuen Lebensmodellen werde in einem globalen Kontext gearbeitet und dies erfordere ein permanentes Überdenken des eigenen Verhaltens und der Gesetze. "Das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz hat für uns Unternehmen einen extrem hohen Stellenwert, denn der Mensch steht im Mittelpunkt", betonte Kapsch. "Wir müssen sicherstellen, dass Sicherheit und Freude an Leistung gegeben sind. Die Motivation der Menschen und somit das eigene Wohlbefinden wirken sich in weiterer Folge auch positiv auf Wachstum und Wohlstand aus. Damit gewinnen wir alle." Ein neues Phänomen wären die psychischen Erkrankungen, womit man erst lernen müsse umzugehen. "Es gilt, sich gemeinsam den neuen Herausforderungen zu stellen. Ich sage nur: Digitalisierung! Mit Smartphones ist man ständig erreichbar - die Digitalisierung wirkt somit tief in das Privatleben hinein. Aber nicht nur die Unternehmen müssen sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einstellen, die Menschen tragen auch selbst eine Eigenverantwortung. Wir müssen alle gemeinsam daran arbeiten, die Lebensbedingungen für die Menschen weiter zu verbessern", so der IV-Präsident abschließend.

Foglar: Regelwerke mit Leben erfüllen
ÖGB- Präsident Erich Foglar nutzt die Gelegenheit, um sich bei all jenen zu bedanken, die dazu beigetragen haben und beitragen, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu einer Erfolgsstory zu machen: „Ohne Menschen ist ein Gesetz nur totes Papier. Nur wenn Menschen mit Engagement dazu beitragen, ein solches Regelwerk mit Leben zu erfüllen, dann hat es auch Sinn und führt zum Erfolg.“ Foglar führt aus, dass der Arbeitsschutz ein riesiges Feld wäre und fordert einen Paradigmenwechsel. „Beim technischen Arbeitsschutz geht es unter anderem darum nicht auszurutschen, nicht von der Leiter zu fallen oder seine Hände nicht von einer Maschine abhacken zu lassen. Da wurden in den letzten zwei Jahrzehnten zahlreiche Vorkehrungen getroffen, um solche schrecklichen Unfälle zu verhindern. Neben dem technischen Schutz gibt es auch noch den Verwendungsschutz, der vorsieht, dass etwa Schwangere oder Jugendliche bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben dürfen. Künftig wird es aber vor allem darum gehen, bei der – extrem kontroversiell diskutierten- Arbeitszeit Maßnahmen zu treffen. Durch die ständige Erreichbarkeit sind Arbeits- und Freizeit nicht mehr eindeutig abzugrenzen. Das ist nur eine der großen Herausforderungen, die die Digitalisierung auch für den ArbeitnehmerInnenschutz bringen wird“, so Foglar. Er fordert, dass ArbeitspsychologInnen künftig genauso selbstverständlich in den Unternehmen gesetzlich etabliert sind, wie Sicherheitsfachkräfte. Der ÖGB Präsident plädiert für eine neue Dimension beim ArbeitnehmerInnenschutz aufgrund der technologischen Veränderungen. „Bürokratie darf keine Hürde sein. Geht es um Haftungen oder ISO Zertifizierungen wird kein bürokratischer Aufwand gescheut. Dieses Bewusstsein wünsche ich mir auch für den Schutz von Gesundheit und des menschlichen Lebens“.

Die Resolution wurde unterfertigt von:
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, BM für Bildung und Frauen, BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, BM für Gesundheit, Wirtschaftskammer Österreich, Bundesarbeitskammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung, Landwirtschaftskammer Österreich, Österreichischer Landarbeiterkammertag, Allgemeine Unfallversicherung, Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Sozialversicherungsanstalt der Bauern, Versicherungsanstalt der Eisenbahnen und Bergbau, Österreichische Ärztekammer.

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