Gesunde Arbeit

Gewerkschaft vida fordert mehr SpezialistInnen für Arbeitnehmerschutzbehörde

Gewerkschafter Hebenstreit: „Schwarzen Schafen“ auf Augenhöhe begegnen – Verkehrs-Arbeitsinspektorat als „Spezial-Behörde“ erhalten
Roman Hebenstreit
Roman Hebenstreit

Gerade der Verkehrsbereich sei seit vielen Jahren einem wachsenden Kosten- und Rationalisierungsdruck ausgesetzt, der die Arbeitsbedingungen für die betroffenen ArbeitnehmerInnen immer wieder verschlechtert habe, hält Roman Hebenstreit, Vorsitzender des Fachbereichs Eisenbahn in der Gewerkschaft vida, im Zusammenhang mit dem Festakt zum 20-jährigen Inkrafttretens des Arbeitnehmerschutzgesetzes (ASchG) fest. „Die besonderen Rahmenbedingungen des ‚Systems Verkehr‘ werden von einzelnen Betrieben immer wieder ausgereizt und es wird nach  ‚kreativen Gestaltungenn‘ gesucht. Aus der Sicht der Gewerkschaft vida bedarf es daher neben ergänzender Schutzbestimmungen für ArbeitnehmerInnen insbesondere auch SpezialistInnen innerhalb der Arbeitnehmerschutzbehörden, die die besonderen Rahmenbedingungen in der Verkehrsbranche auch kennen und den ‚schwarzen Schafen‘ auf Augenhöhe begegnen können“, fordert Hebenstreit.

Die SpezialistInnen des Verkehrs-Arbeitsinspektorates im Sozialministerium befassen sich seit vielen Jahren mit den besonderen Rahmenbedingungen des „Systems Verkehr“, so der vida-Gewerkschafter weiter. Im Einvernehmen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen konnten in den letzten Jahren beträchtliche Fortschritte bei der Erarbeitung einheitlicher Sicherheitsstandards erzielt werden. „Hervorzuheben ist dazu die ‚Arbeitnehmerschutzverordnung Verkehr‘, mit der seit zehn Jahren einheitliche Vorgaben für die Berücksichtigung des ArbeitnehmerInnenschutzes in verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahren bestehen“, so Hebenstreit.

Speziell für den Eisenbahnbereich müsse auf die Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV) hingewiesen werden. Darin enthalten sind die erarbeiteten einheitlichen Schutzmaßnahmen für ArbeitnehmerInnen im Gefahrenraum der Gleise; die „Schriftliche Betriebsanweisung Arbeitnehmerschutz (ÖBB 40)“, mit der die unterschiedlichen Regelungen der österreichischen Eisenbahnunternehmen zu einer einheitlichen Standardunterweisung zusammengeführt wurden sowie zuletzt die österreichweit angewendete „Richtlinie für die Organisation von Bauarbeiten im Gleisbereich“, die am 11. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.

„Diese Regelungen haben nicht nur die Sicherheitsstandards für ArbeitnehmerInnen und Reisende im Verkehrsbereich erhöht, sondern gleichzeitig auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit für die Verkehrsunternehmen geschaffen“, betont Hebenstreit. „Aus der Sicht der Gewerkschaft vida ist es deshalb neben legistischen Initiativen erforderlich, dass sichergestellt wird, dass das Verkehrs-Arbeitsinspektorat als ‚Spezial-Behörde‘ weiter erhalten wird “, fordert der vida-Gewerkschafter.

Am 9. November 2015 wurde im Rahmen eines gemeinsamen Festaktes der AK Wien, des Sozialministeriums, der Arbeitsinspektion, Sektion Arbeitsrecht und des Zentral-Arbeitsinspektorats daran erinnert, dass seit 1. Jänner 1995 mit dem Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) die wichtigsten europäischen Arbeitnehmerschutzstandards auch in Österreich übernommen wurden. Die Arbeitsbedingungen haben sich seither immer wieder verändert und erfordern daher auch eine Veränderung der Schutzmaßnahmen sowie weiterführende Strategien und Lösungen. Im Rahmen des Festaktes wurde auch darüber diskutiert werden, wie diese Strategien und Lösungen ins ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) aufgenommen werden können.

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