Gesunde Arbeit

Resolution fördert und unterstützt die ÖAS

Im Rahmen des Festaktes „20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Gesunde Arbeit – ein Weg mit sicherem Ziel“ in der AK Wien am 9. November 2015 wurde die Resolution zur Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS) 2013 bis 2020 präsentiert.

Die Initiative von Bundesministerien, Sozialpartnern, Interessenvertretungen und Trägern der Unfallversicherung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen nachhaltig zu verbessern.

Die Resolution im Wortlaut
Für eine effiziente Zielerreichung der ÖAS sind alle Akteurinnen und Akteure des ArbeitnehmerInnenschutzes und jene Institutionen, deren Zuständigkeiten und Themen Sicherheit und Gesundheitsschutz berühren, einzubinden.

Auf Basis der geltenden Rechtslage sind durch gemeinsame Planung auch im Rahmen der ÖAS die Ressourcen der einzelnen Institutionen optimal zu nutzen, die Zusammenarbeit zu fördern und die einzelnen Ziele so aufeinander abzustimmen, dass daraus ein Optimum für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz resultiert.

Die ÖAS hat die Bildung von Netzwerken und Kooperationen, den Austausch von Fachwissen und Information sowie deren Stärken zu fördern und zu nutzen. Durch diese Bündelung ist eine effektive und effiziente Umsetzung der Kernelemente und Ziele der ÖAS mit Optimierung der zeitlichen und personellen Ressourcen zu gewährleisten.

Die ÖAS hat Gender- und Diversityaspekte bei der Arbeit, insbesondere Aspekte des alter(n)sgerechten Arbeitens zu berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt der ÖAS wird auf Kleinbetriebe gelegt.


Ziele

Reduktion des Risikos von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen insbesondere in den Bereichen der

  • Belastungen des Muskel- und Skelettapparates
  • psychischen Belastungen
  • Gefahren durch krebserzeugende Arbeitsstoffe
  • Arbeitsplatzevaluierung und Betreuung durch Fachleute der Prävention
  • alter(n)sgerechten Arbeitsgestaltung
  • schulischen und universitären Ausbildung und Weiterbildung für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Zur Erreichung dieser Ziele werden insbesondere folgende Maßnahmen entwickelt:

  • Verbesserung des ArbeitnehmerInnenschutzes in Kleinbetrieben
  • Beratung und Unterstützung der ArbeitgeberInnen durch die Arbeitsinspektion
  • Hilfestellung zur Arbeitsplatzevaluierung
  • Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsorganisation
  • stärkere Integration von Sicherheit und Gesundheit in der allgemeinen schulischen und universitären Aus- und Weiterbildung
  • Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung von Fachleuten der Prävention.

Verstärkte Zusammenarbeit kann zu einer besseren Zielerreichung führen. Besonders durch die Verankerung von ArbeitnehmerInnenschutzthemen in der Ausbildung sind nachhaltige Erfolge zu erwarten.

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