Gesunde Arbeit

Normenwesen auf transparente Beine stellen

Das geplante Normengesetz 2015 will die Transparenz der Mitwirkenden und des Verfahrens verbessern, die Legitimation erhöhen, den Normenzugang verbessern, die freie Zugänglichkeit zu verbindlichen Normen regeln und eine Schlichtungsstelle verankern.

Die Ausweitung der Standardisierung über die technische Normung hinaus verändert deren Charakter. Umwelt-, Gesundheits- und Gesellschaftsstandards wurden Gegenstand der Regelung durch einen Privatverein. Die gesellschaftspolitische Relevanz der Normung steigt. Die bloß technischen Entscheidungen sinken.

Konsequenz ist, dass unter dem Vorwand von Sachverstand politische Entscheidungen durch Sachverständigengremien in intransparenten Verfahren getroffen werden. Je mehr die Gesetzgebung derartige Standards übernimmt, umso mehr delegiert sie ihre Kernaufgabe an die Normung.


Legitimation und Transparenz ausbaufähig
Ein Blick auf die Zusammensetzung des Vereins ergibt, dass wirtschaftsnahe Stakeholder überwiegen. Durch das Vereinsstatut kommt dem Präsidium allein institutionelle Macht über den Verein zu. Somit schafft die derzeitige Vereinskonstruktion weder eine Form der Selbstverwaltung noch demokratische Legitimation.

Deswegen bedarf es mehr Legitimation der Entscheidungsträger und -prozesse und die entsprechende Ausgestaltung der Rechtsform und Verfahrensprozesse des Normungsinstituts. Die Gesetzesnovelle soll zur mutigen Gesamtreform genutzt werden, indem

  • die Rechtsform einer GmbH im staatlichen Eigentum oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – ähnlich der E-Control – gewählt wird;
  • die Grenzen der Standardisierung durch Übernahme der Definition „Normenentwurf“ und „technische Spezifikation“ aus der EU-Verordnung Nr. 1025/2012 definiert werden;
  • dem Parlament ein „Vorbehaltsrecht“ zur gesetzlichen Regelung eingeräumt wird (somit kann das Parlament Normungsvorhaben an sich ziehen und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren regeln);
  • vor der Verbindlicherklärung aufgrund der Rechtserheblichkeit von Normen eine verpflichtende Behandlung im parlamentarischen Ausschuss erfolgen soll;
  • eine Vorgabe der strategischen Ausrichtung durch das BMWFW im Einvernehmen mit dem BMASK erfolgt;
  • jährlich die geplanten Normungsvorhaben offengelegt werden;
  • die Mitglieder der Komitees und ihre organisatorische Zugehörigkeit offengelegt werden und
  • die Stellungnahmen zu Entwürfen veröffentlicht werden.

Das Ende der Normenflut?
Zur Bekämpfung der Normenflut erscheint die Einführung des „Verursacherprinzips“ auf den ersten Blick bestechend. Wer die Schaffung einer Norm beantragt, soll die anfallenden Kosten ohne „Erfolgsgarantie“ übernehmen. Viele Unternehmen, insbesondere KMUs, können es sich nicht leisten, Normen auf diese Weise zu erkaufen, und werden aus dem Markt gedrängt.

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