Eine der aktuellen Herausforderungen ist es, die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über das gesamte Arbeitsleben zu fördern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. ArbeitnehmerInnen- und Arbeitgeberorganisationen haben konkrete "Tipps und Lösungen" zum Thema alternsgerechtes Arbeiten auf der Website www.arbeitundalter.at veröffentlicht, die insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe wertvolle Informationen anbieten.
Der neue Folder "Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz" gibt einen Überblick über die speziellen Angebote der AK Oberösterreich für Sicherheitsvertrauenspersonen und BetriebsrätInnen.
33.890 Hitzestunden wurden im Sommer 2015 an insgesamt 14 Tagen für 13.113 Bauarbeiter aus 2.099 Betrieben über die Schlechtwetterregelung auf Baustellen gewährt. Für 2016 plant die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) vor der ersten Hitzewelle eine bundesweite Aufklärungskampagne, damit die Hitzeregelung stärker angewandt wird.
Mit der Frage "Wie schätzen Beschäftigte Risiken bei der Arbeit ein?" setzt sich die aktuelle Ausgabe 5/2015 des Fachmagazins Sichere Arbeit auseinander. Weitere Themen sind unter anderem: Die AUVA-Unfallstatistik Metall-Elektro 2014, EMES: EMF-Evaluierung leicht gemacht sowie ein Beitrag zum Thema "Gesunde Mitarbeiter sind Motor eines erfolgreichen Unternehmens".
Das ArbeitnehmerInnenschutzrecht ist das älteste Teilgebiet des Arbeitsrechts. Es entstand als Reaktion gegen die Ausbeutung und Verelendung der arbeitenden Bevölkerung in der Frühzeit der industriellen Entwicklung. Am Beginn der Entwicklung der ArbeitnehmerInnenschutzgesetzgebung Österreichs standen Maßnahmen zum Schutz jugendlicher ArbeiterInnen.
Unter die ASV 2015 fallen das Inverkehrbringen, das Bereitstellen auf dem Markt und die Inbetriebnahme von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge. Die Aufzüge bestehen erst dann als fertige Produkte, wenn sie dauerhaft in Gebäude oder Bauwerke eingebaut worden sind. Die Verordnung sieht Bestimmungen über den freien Warenverkehr, wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen sowie über Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden.
Die Sozialpartner-Website www.arbeitundalter.at erweitert ihr Onlineangebot: Speziell für Klein- und Mittelbetriebe bietet sie jetzt Tipps und Lösungen für die alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Karl Delfs, Bundessekretär des Fachbereichs Straße in der Gewerkschaft vida, zu absurden Forderungen der WKÖ: „Stop-and-go-Verkehr an der Grenze ist weder Ruhezeit noch Erholungspause.“
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.8.2015 (GZ: 2013/08/0121) über eine Beschwerde entschieden und damit bestätigt, dass im vorliegenden Fall kein Werkvertrag, sondern eine Verpflichtung zu Dienstleistungen vorliege.
Erkrankungen der Haut zählen zu den zweithäufigsten anerkannten Berufskrankheiten. Vor allem in jenen Berufen und Tätigkeiten, in denen die Arbeitenden regelmäßigen oder anhaltenden Kontakt mit Chemikalien, Hautreinigungsmitteln oder auch einfach Wasser haben, kann eine gute und vor allem frühzeitige Beratung helfen, die Haut gesund zu halten.
Dieser Erlass behandelt die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln durch Schwangere sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Beschäftigungsverbot nach § 4 Abs. 2 Z 4 Mutterschutzgesetz vorliegt. Aus Sicht des ZAI gibt es derzeit eine Reihe von Händedesinfektionsmitteln, deren Verwendung als zulässig erachtet werden kann. Einer umfassenden und schlüssigen Mutterschutzevaluierung kommt weiterhin größte Bedeutung zu.