Da die bisherige Regelung nicht zufriedenstellend funktioniert hat, wird das Rauchverbot zum Schutz der Gesundheit der betroffenen ArbeitnehmerInnen durch die Tabakgesetz-Novelle 2015 ausgedehnt. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfasst künftig auch Wasserpfeifen und verwandte Erzeugnisse.
Eine aktuelle Auswertung des Österreichischen Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt: Wer viele Überstunden macht, kann Beruf und Privatleben schwer vereinbaren und ist auch öfter krank.
Anlässlich der Eröffnung der Ausstellung „100 Jahre alt werden - aber wie?“ diskutierten Expertinnen und Experten Chancen und Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft.
Gesetzliche Regelungen, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten, sind vorhanden. Allerdings sind diese Vorschriften ohne rigorose Kontrolle und echte Sanktionen wenig wirksam. Auf Kosten von Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen dürfen keine Wettbewerbsvorteile für manche Unternehmen entstehen.
Das Programm „Refit“ (Regulatory Fitness), das von der Europäischen Kommission zur Vereinfachung der EU-Gesetzgebung verfasst wurde, sorgt auch unter den niederösterreichischen ArbeitnehmerInnen-Vertretungen für Sorgenfalten. Denn: Was so bürgernah als Entbürokratisierung daherzukommen scheint, birgt etliche Gefahren für ArbeitnehmerInnen. „Gesunde Arbeit“ führte dazu ein Interview mit dem AKNÖ-Präsidenten und ÖGB-NÖ-Vorsitzenden Markus Wieser.
Jeder Mensch macht in seinem Leben verschiedene Phasen durch – einmal besser, einmal schlechter. Auch im Erwerbsleben ist dies der Fall, eng verknüpft mit Alter und Gesundheit der Beschäftigten. Expertinnen und Experten sind sich einig: Darauf in Sachen Arbeitsgestaltung zu reagieren ist eine der zentralen Herausforderungen, damit die Menschen länger gesund bleiben. Die AK Salzburg bietet deshalb exklusiv – als vorerst einzige Länderkammer – eine derartige Ausbildung an.
ArbeitspsychologInnen leisten einen wichtigen Beitrag bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen gemäß § 4 Abs. 6 ASchG bei der Ermittlung, Bewertung und der Gestaltung von Arbeitsbelastungen. Wie man nun als Unternehmen von ermittelten Belastungen zu passgenauen Maßnahmen kommt, wird anhand eines mittelständischen Betriebes in der Versicherungsbranche dargestellt.
Trotz einer großen Anzahl wissenschaftlicher Studien kann derzeit keine eindeutige Aussage zur Unbedenklichkeit von Mobilfunkstrahlung getroffen werden. Das Gegenteil trifft wohl eher zu. Sorgsamer Umgang mit Mobiltelefonen erscheint ratsam.
Gesundheitsbelastung Job - eine Umfrage von Wiener Städtische und netdoktor.at ergab: 55 Prozent der Befragten empfinden ihre Arbeit als gesundheitlich belastend. Über ein Drittel wünscht sich eine Verbesserung des Wohlbefindens am Arbeitsplatz. Zwei Drittel leiden zeitweise unter stressigen Arbeitsperioden und ein Drittel ist mit der Arbeitssituation zufrieden.