Anlässlich des Festaktes „20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“ wurde heute von allen beteiligten Institutionen eine Resolution präsentiert mit dem Ziel, die Risiken für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten und von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen zu minimieren.
AK-Präsident Rudi Kaske kritisiert: „Erst 21 Prozent der Unternehmen erfüllen die gesetzliche Vorgabe der Gefahrenevaluierung." Kaske sieht die Unternehmen dringend gefordert: „Die Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung für die Betriebe, sondern auch eine Win-Win-Situation für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen."
Die Anpassung österreichischer Gesetze an Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft brachte entscheidende Verbesserungen für die Beschäftigten mit sich. Was hat sich durch das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz 1995 verändert – und was muss sich noch ändern?
Erste Arbeitsschutzregelungen gab es bereits zur Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie. Die Entwicklung vom historischen Arbeitsschutz zum heutigen modernen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist eine Erfolgsgeschichte.
Am 1. Jänner 1995 traten wesentliche Teile des EU-konformen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz in Kraft und brachten wesentliche Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen. Das Gesetz bedeutete einen wesentlichen Schritt nach vorne – für Betriebe, Volkswirtschaft und ArbeitnehmerInnen. Aus diesem Anlass findet am 9. November 2015 im AK-Bildungszentrum Wien der Festakt 20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz statt.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) brachte ihre zweijährige Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze - den Stress managen“ beim Gipfeltreffen Gesunde Arbeitsplätze 2015 von 3.-4. November 2015 in Bilbao (Spanien) zum Abschluss. Mehr als 300 Delegierte aus ganz Europa befassten sich mit den Maßnahmen, die seit Beginn der Kampagne im April 2014 zur Sensibilisierung für und Management von arbeitsbedingtem Stress und psychosozialen Risiken ergriffen wurden.
Unter dem Hashtag #EUOSHAsummit können Sie dem Gipfeltreffen Gesunde Arbeitsplätze 2015 auch auf Twitter folgen. Zusätzlich kann der Gipfel via Live-Stream verfolgt werden.
„Echte Entwicklung braucht ein starkes Fundament“ – so die Kernaussage eines Salzburger Arbeitspsychologie-Teams, wenn es um die Umsetzung eines qualitätsbewussten Evaluierungsprozesses geht. Welche Aspekte dabei wichtig sind, haben Karin Hagenauer (AK Salzburg) und Christian Franz (MAPS Salzburg) für Sie kurz zusammengefasst.
Von 3. bis 4. November findet in Bilbao, Spanien, das Gipfeltreffen Gesunde Arbeitsplätze 2015 zum Abschluss der Kampagne "Gesunde Arbeitsplätze - den Stress managen" statt. Verfolgen Sie den Live-Stream der Veranstaltung!
20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz ist das Schwerpunktthema der Ausgabe 4/2015 des Magazins Gesunde Arbeit. Weiters: Sektionchefin i.R. Eva-Elisabeth Szymanski im Interview, Tipps und Lösungen für alternsgerechtes Arbeiten, ein Beitrag zum Thema "Moderne Managementtechniken und ihre Nebenwirkungen" sowie die Resolution zur Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie.
Im Rahmen des Festaktes „20 Jahre ArbeitnehmerInnenschutzgesetz: Gesunde Arbeit – ein Weg mit sicherem Ziel“ in der AK Wien am 9. November 2015 wurde die Resolution zur Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS) 2013 bis 2020 präsentiert.