Neuer Erlass zur Verwendung von Händedesinfektionsmitteln durch Schwangere
Dieser neue Erlass des Sozialministeriums behandelt die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln durch Schwangere sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Beschäftigungsverbot nach § 4 Abs. 2 Z 4 Mutterschutzgesetz vorliegt.