Arbeitsmedizin warnt mit offenem Brief vor der Auflösung der AUVA
Die zentrale Aufgabe der Arbeitsmedizin ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsbelastungen und Gesundheitsgefahren zu bekämpfen und zu vermeiden. Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen wirken daran mit, Arbeitsbedingungen zu verbessern, als Berater der Arbeitgeber die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zum ArbeitnehmerInnenschutz zu garantieren und so zur Gesundheit der Arbeitenden beizutragen. Die AUVA hat den gesetzlichen Auftrag zur Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung nach dem ASVG und zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Dabei handelt es sich um Aufgaben, die, so wie in vielen anderen europäischen Ländern, Kernaufgabe einer gesetzlichen Unfallversicherung sind.
Befürchtet wird eine Zerstörung gut funktionierender Strukturen, der Verlust von Expertenwissen und die Reduktion von Präventionsmaßnahmen, was den ArbeitnehmerInnenschutz gefährdet. Dies bedeutet eine große Gefahr für eine Verschlechterung der Leistungen für die arbeitenden Österreicherinnen und Österreicher, aber auch eine ebenso hohe Gefährdung für die Arbeitgeber, da nur der hervorragende ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich verhindert, dass es in Zukunft wieder zu einer Zunahme von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten mit entsprechenden Folgekosten kommen wird.
Der offene Brief des Vorstandes der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin steht hier als PDF zur Verfügung.