Gesunde Arbeit

Aktuelle Studie beweist: Arbeitsinspektorate haben eine äußerst wichtige Funktion

Gegen alle Bestrebungen zur Schwächung des Arbeitnehmerschutzes stellt sich die AK Oberösterreich: „Die Arbeitsinspektorate leisten wertvolle Arbeit für die Lebensqualität und Gesundheit der Beschäftigten“, betont AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. „Ein Ausbau ihrer Kompetenzen und Ressourcen ist notwendig.“ Das bestätigt auch eine Studie des Instituts für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (ISW), die unter Betriebsratsvorsitzenden und Sicherheitsvertrauenspersonen durchgeführt wurde.

Das Interesse war groß: 559 Betriebsratsvorsitzende und 1.326 Sicherheitsvertrauenspersonen nahmen an der Befragung teil. 69 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden und 58 Prozent  der Sicherheitsvertrauenspersonen gaben an, dass das Arbeitsinspektorat eine (sehr) wichtige Rolle für ihre Tätigkeit spielt.

32 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden und 44 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen hatten noch keinen Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat – trotz der Verpflichtung des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei Kontrollen beizuziehen. Die, die bereits in Kontakt mit dem Arbeitsinspektorat waren, zeichnen ein durchwegs positives Bild: 84 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden und 87 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen (die vom Arbeitgeber bestellt werden) bewerten die Zusammenarbeit positiv. Noch größer ist die Zustimmung in Betrieben mit mehr als 250 Beschäftigten, wo 89 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden die Zusammenarbeit als gut oder sehr gut bezeichnen.

Ein wesentlicher Teil der Befragten wünscht sich eine stärkere Einbindung in die Kontrollen des Arbeitsinspektorats. So zeigen sich nur 41 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden mit dem gegenwärtigen Ausmaß an Einbindung zufrieden, 58 Prozent würden sich eine stärkere Einbindung wünschen. 

Immerhin 44 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden sowie 20 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen wünschen sich häufigere Kontrollen. 51 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden und 69 Prozent der Sicherheitsvertrauenspersonen sind mit den Intervallen zufrieden.

Die Unterschiede zwischen Sicherheitsvertrauenspersonen mit und ohne Vorgesetztenfunktion sind übrigens gering: Unter den Sicherheitsvertrauenspersonen ohne Vorgesetztenfunktion sind 67 Prozent für gleich häufige Kontrollen und 23 Prozent für häufigere Kontrollen sowie nur zehn Prozent für seltenere Kontrollen. Aber auch jene mit Vorgesetztenfunktion sind in der überwiegenden Mehrheit mit der bestehenden Intensität zufrieden. 71 Prozent wünschen sich gleich häufige Kontrollen, 17 Prozent häufigere Kontrollen und nur zwölf Prozent weniger häufige Kontrollen.

Was die Wirksamkeit der Kontrollen angeht, sind 77 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden der Ansicht, dass sich durch die Kontrollen das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb erhöht. 83 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden geben an, dass Kontrollen zur Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen beitragen. Bei den Sicherheitsvertrauenspersonen waren 77 Prozent dieser Ansicht. Die Möglichkeit unangekündigter Kontrollen wird von einer überwiegenden Mehrheit der Betriebsratsvorsitzenden (95 Prozent) und Sicherheitsvertrauenspersonen (78 Prozent) verteidigt.

Auch die Änderungsvorschläge seitens des Arbeitsinspektorats sind laut 89 Prozent der Betriebsratsvorsitzenden sehr gut oder eher gut umsetzbar. Bei den Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten 86 Prozent diese Meinung.

Der Tätigkeitsbericht des Arbeitsinspektorats für das Jahr 2015 zeigt, dass die Aufregung um ein angeblich zu strenges Vorgehen den Fakten nicht standhält. 116.481 festgestellten Übertretungen (das ist Rekord!) stehen 1.996 Strafanzeigen gegenüber – nur jede 58. Übertretung hat also zu einer Strafanzeige geführt! So wenige Strafanzeigen gab es zuletzt 2006, bei damals halb so vielen festgestellten Übertretungen.

„Das Arbeitsinspektorate-Bashing, das in letzter Zeit betrieben wird, hat mit der Realität wenig zu tun“, fasst AK-Präsident Kalliauer zusammen. Die Arbeiterkammer fordert zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Unter anderem sollen die Verpflichtungen der Unternehmen, Sicherheitsvertrauenspersonen zu bestellen sowie diese und die Betriebsräte bei Betriebsbegehungen des Arbeitsinspektorates beizuziehen, wirksam kontrolliert und bei Nichterfüllung auch mit Strafen durchgesetzt werden. Nur durch mehr Kompetenzen und Ressourcen können die Arbeitsinspektorate für eine bessere Einhaltung der Schutzbestimmungen – besonders der Arbeitszeitnormen – sorgen. „Wir verlangen auch die Aufhebung der Amtsverschwiegenheit: Unbelehrbare Dauersünder unter den Firmen sollen mit öffentlicher Kritik rechnen müssen“, sagt der AK-Präsident.

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