Gesunde Arbeit

Flexibles Arbeiten darf keine Einbahnstraße sein

Nein zu Lohnraub und Überstundenklau

Immer wieder wird von Wirtschaftsseite mehr Flexibilität im Arbeitsleben eingefordert, insbesondere bei den Arbeitszeiten. Was im ersten Moment wie eine Win-win-Situation klingt, entpuppt sich allerdings bei genauer Betrachtung als Mogelpackung.
Flexibilität muss für UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen in gleichem Ausmaß gelten.
Verkehrsschilder für Einbahn Flexibilität muss für UnternehmerInnen und ArbeitnehmerInnen in gleichem Ausmaß gelten.

Wer möchte nicht flexibel arbeiten? Klingt doch „Wann man will, wo man will und wie man will“ nach Freiheit und Selbstbestimmung. Doch was ist, wenn der Slogan „Wann Chef will, wo Chef will und wie Chef will“ lautet?

Was steckt dahinter?
Dem medial inszenierten Wehklagen der Wirtschaft über das angeblich so unflexible Arbeits(zeit)recht in Österreich wird oftmals sogleich die Erhaltung des Wirtschaftsstandortes Österreich und der damit verbundenen Arbeitsplätze beigefügt und lautstark eine Flexibilisierung und Deregulierung gefordert. Eine einfache und vor allem flexible Arbeitswelt wird als Lösung des Problems propagiert und immer wieder das geltende, zu rigide Arbeitszeitrecht als Paradebeispiel angeführt.

Was hinter diesem Flexibilisierungsprogramm steht, lässt sich in wenigen Worten erklären. Volle Verfügbarkeit soll garantiert werden, und das für weniger Geld. Das heißt übersetzt: Wenn Aufträge da sind, soll gearbeitet werden, und das bitte ohne Mehr- und Überstundenzuschläge. Wenn es wenig Arbeit gibt, soll angesammeltes Zeitguthaben verbraucht werden müssen.

Wo bleiben Erholungsphasen, Familienleben oder Freizeitgestaltung und wer ersetzt den ArbeitnehmerInnen den Einkommensverlust? Wo ist die Lösung dafür, dass bereits jetzt 52 Millionen Mehr- und Überstunden jährlich unvergütet bleiben und den ArbeitnehmerInnen damit rund 1,3 Milliarden Euro entgehen sowie den Sozialversicherungen und Finanzämtern die darauf entfallenden Abgaben? Wie erklärt man Teilzeitbeschäftigten – überwiegend Frauen –, dass sie deshalb bei den Pensionen mit weniger rechnen müssen, als ihnen zusteht?

Flexibilität ja, aber …
Flexibilität darf keine Einbahnstraße sein, man muss sich entgegenkommen!
ÖGB und AK stehen klar hinter den Beschäftigten. Zentrale Kriterien sind:

  • Erhalt der Gesundheit
  • Weiterbildung
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Abgesicherte Mitbestimmung bei der Ausgestaltung der Arbeitszeiten
  • Eine die bereits vorhandene Flexibilität abgeltende Bezahlung (Stichwort Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte ab der ersten Stunde) und Erhalt des Überstundenzuschlages

Der Forderung der Wirtschaft nach einem gesetzlich legitimierten Lohnraub – bei voller Verfügbarkeit der ArbeitnehmerInnen – erteilen wir eine klare Absage. Unter Flexibilität verstehen wir, dass auch die UnternehmerInnen flexibel werden und den Beschäftigten mehr Zeitsouveränität und eine ordentliche Bezahlung garantieren.

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