Gesunde Arbeit

Nach Krankheit flexibel wieder einsteigen!

Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz ist es Betroffenen möglich, ihren Beruf nach langer Krankheit mit geringerer Arbeitszeit wieder aufzunehmen. Die Wochenarbeitszeit wird in Folge wieder auf die Normalarbeitszeit gesteigert. Das bringt eine hohe Flexibilität, die Mitarbeitende und Betrieb seit 1. Juli 2017 gerne nützen.
Die Arbeitsmedizin hilft und berät zum WIETZG.
Symbolbild zu Wiedereinstieg nach Krankheit Die Arbeitsmedizin hilft und berät zum WIETZG.

Zurück in den Beruf? Für Menschen, die lange krank waren, ist diese Frage oft mit der Sorge verbunden, ob bereits ausreichend Arbeits- und Leistungsfähigkeit vorhanden sind. Dr. Veronika Lange ist Arbeitsmedizinerin im AMD Salzburg – Zentrum für gesundes Arbeiten. Seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuerung untersucht sie Mitarbeitende mit langen psychischen und physischen Erkrankungen, die mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz (WIETZG) eine sanfte Rückkehr in ihre Arbeit planen. „Der Betroffene möchte mit dem Betrieb eine Wiedereingliederungsvereinbarung aufsetzen und die Arbeitsmedizin hat nach ärztlichem Beratungsgespräch die Zustimmung oder Ablehnung zu erteilen“, so Lange.

Arbeitsmedizin hilft bei Organisation
Der Wiedereingliederungsplan beschreibt unter anderem die berufliche Tätigkeit, das bisherige Arbeitsausmaß, das Tätigkeits- und Anforderungsprofil, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsanforderungen des Betroffenen. Die ArbeitsmedizinerInnen führen das ausführliche ärztliche Beratungsgespräch, sichten die Befunde und klären die Sinnhaftigkeit des Wiedereinstiegs mit dem Ausmaß der Stundenreduktion. Die Bewilligung durch die Krankenversicherung muss vor Arbeitsantritt erfolgen.

Herr K. aus der EDV-Branche war einer der ersten Fälle zur neuen Wiedereingliederungsteilzeit, der sich nach Inkrafttreten am 1. Juli 2017 begleiten hat lassen. Die Arbeitsleistung für die ersten neun Monate wurde auf 45 Prozent der ursprünglichen Arbeitsleistung festgelegt. Dazu wurden Pausen und eine maximale Arbeitsstundenleistung pro Tag vereinbart. Das war im Fall von Herrn K. besonders wichtig, denn er stieg nach der Diagnose „Burn-out“ wieder in die Arbeit ein. „Die Technikbranche ist sehr hektisch, wenn sich der Mitarbeitende hier nicht die Zeit zum Ankommen lässt, ist die Gefahr eines Rückfalls sehr hoch, das gilt es in jedem Fall zu verhindern“, so Arbeitsmedizinerin Lange, die Herrn K. bei dieser Vereinbarung beraten und unterstützt hat. Die Flexibilität für Mitarbeitende und Arbeitgebende steigt durch das Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, die Mitarbeitenden erhalten eine finanzielle Absicherung, indem die Krankenversicherung einen Teil des Entgeltverlustes ersetzt.

Kontakt
Für weitere Informationen zum Wiedereingliederungsteilzeitgesetz kontaktieren Sie den AMD Salzburg: 0662/88 75 88-0, amd@amd.at, Informationen finden Sie auf der Website www.amd-sbg.at.

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