Eine neue Broschüre der AK Oberösterreich liefert die zentralen Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit und zeigt auf, wie Betriebsrätinnen und Betriebsräte einen positiven Einfluss auf die Gestaltung der Wiedereingliederungsteilzeit nehmen können.
Mit BGBl. II Nr. 226/2017 vom 28.8.2017 werden die Anerkennungsbedingungen für im Ausland erworbene Fachkenntnisse im ArbeitnehmerInnenschutz geändert. Statt zwei Jahren ist ab sofort nur mehr ein Jahr einschlägige "Berufserfahrung" nötig. Damit wird der europäischen Berufsanerkennungs-Richtlinie in den drei Verordnungen entsprochen.
BetriebsrätInnen können die Spielregeln im Betrieb auf verschiedene Art mitbestimmen. Zentrales Instrument der Mitbestimmung sind Betriebsvereinbarungen. Diese können auch im Dienste von Sicherheit und Gesundheit abgeschlossen werden.
Beteiligung und Mitbestimmung sind demokratische Kernstücke unserer Gesellschaft und damit auch der Arbeitswelt. Betriebsrat und Personalvertretung gestalten die betriebliche Realität der Beschäftigten aktiv mit und tragen zu besseren Arbeitsbedingungen bei.
Betriebliche Mitbestimmung bringt’s: Wenn Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen in Betrieben aktiv mitbestimmen, führt dies zu besseren Arbeitsbedingungen und zu höherer Arbeitszufriedenheit. So profitieren Beschäftigte und Unternehmen. Mehr dazu in der neuen Ausgabe des Magazins Gesunde Arbeit!
„Strafen haben eine abschreckende Aufgabe – auch Verwaltungsstrafen. Sie sollen beitragen, die Gesundheit von ArbeitnehmerInnen zu erhalten", so Roman Hebenstreit, Vorsitzender der Gewerkschaft vida, und lehnt den ÖVP-Vorschlag, Verwaltungsstrafen zu verringern, ab.
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) freut sich, gemeinsam mit dem Sozialministerium zu einem kurzweiligen Filmbrunch am Dienstag, 12. September 2017, um 10:00 Uhr in das Village Cinema Wien einzuladen.
Mit dem ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz, BGBl. I Nr. 126/2017, ist auch die Verlängerung des Begehungsintervalls für bestimmte Arbeitsstätten in § 77a Abs. 2 Z 1a ASchG in Kraft getreten. Zur Umsetzung und Anwendung der neuen Bestimmung informiert ein neuer Erlass des Sozialministeriums.
Was gleich auffällt beim Besuch der Tischlerei Fürst: Werkzeuge liegen nicht herum, die Werkstatt ist sehr sauber. „Jedes Arbeitsmittel hat seinen Platz, Sauberkeit ist in unserem Gewerbe wichtiger Bestandteil der Sicherheit am Arbeitsplatz“, erklärt Geschäftsführerin Martina Fürst.
Der Erlass des Sozialministeriums gibt einen erläuternden Überblick über die wichtigsten Änderungen durch das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz.