Regierungsprogramm: Senkung des Unfallversicherungsbeitrages gefährdet Haftungsbeschränkungen für DienstgeberInnen
Im Regierungsprogramm (S. 114 f.) ist vorgesehen, dass durch die Absenkung des Unfallversicherungsbeitrags (UV-Beitrag) von 1,3 % auf 0,8 % eine ausschließlich zu Gunsten der DienstgeberInnen (DG) wirkende Lohnnebenkostensenkung von rund 500 Mio. Euro erreicht wird. Gleichzeitig soll das sogenannte DG-Privileg im Schadenersatzrecht beibehalten werden.
Dieser Plan erscheint unüberlegt, denn mit der massiven Absenkung des UV-Beitrags fällt die Rechtfertigung für das Haftungsprivileg weg. Damit tut man vor allem den DG von Betrieben mit höherem Unfallrisiko (Baubranche, Metallbranche etc.) keinen Gefallen.
Lesen Sie mehr dazu im A&W-Blogbeitrag von Wolfgang Panhölzl, Referent für Organisation und Finanzierung der Sozialversicherung und Pensionsrecht in der Abteilung Sozialversicherung der AK Wien.