Gesunde Arbeit

Erste Tranche zur Änderung der Karzinogene-Richtlinie

Am 27. Dezember 2017 wurde die EU-Richtlinie 2017/2398 zur Änderung der Karzinogene-Richtlinie 2004/37/EG im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Richtlinie regelt die Grenzwerte für folgende Stoffe bzw. Stoffgruppen:
Hartholzstäube, Chrom(VI)-Verbindungen, feuerfeste Keramikfasern, alveolengängiges kristallines Siliziumdioxid (Quarzfeinstaub), Benzol, Vinylchloridmonomer, Ethylenoxid, 1,2-Epoxypropan, Acryl-amid, 2-Nitropropan, o-Toluidin, 1,3-Butadien, Hydrazin und Bromethylen. Eine Mischexposition von Hartholzstaub und Weichholzstaub muss wie eine reine Exposition gegenüber Hartholzstaub betrachtet werden.

Die nationale Umsetzungsfrist endet mit 17. Jänner 2020.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022