Gesunde Arbeit

Angriff auf unsere Sicherheit und Gesundheit

Der Angriff auf die Rechte im ArbeitnehmerInnenschutz würde bei Umsetzung der Regierungsvorhaben die Arbeitsbedingungen verschlechtern. Die Folgen sind absehbar: mehr menschliches Leid, mehr arbeitsbedingte Erkrankungen und mehr Arbeitsunfälle.
Die Vorhaben der Regierung gefährden die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen.
Symbolfoto: Gewitterwolken - Angriff auf die Rechte im ArbeitnehmerInnenschutz Die Vorhaben der Regierung gefährden die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen.

Die Bundesregierung erkennt nicht den Sinn und Zweck von Schutzvorschriften, die Sicherheit und Gesundheit der arbeitenden Menschen gewährleisten. Anstatt staatlichen Aufgaben nachzukommen und Schwächere mehr zu unterstützen, steuert sie in die gesundheitspolitische Katastrophe.

Die drohenden schwarzen Wolken am Horizont:

  • Finanzieller Aderlass der AUVA – Prävention stünde vor dem Aus: Die Beitragssenkung auf 0,8 Prozent um 500 Millionen Euro ist nur mit massiven Leistungskürzungen möglich. Die Regierung droht mit Auflösung, falls die AUVA das „Einsparungsziel“ nicht erreicht. Rote Zahlen sind vorprogrammiert. Das Haftungsprivileg würde ausgehöhlt.
  • „Beraten statt strafen“ bricht mit ILO-Übereinkommen und EU-Rahmenrichtlinie: Die Arbeitsinspektion würde ihrer Kontrollfunktion und ihrem Überwachungsauftrag beraubt. Das ILO-Übereinkommen Nr. 81 legt wirksame Sanktionen fest. Die EU-Rahmenrichtlinie verpflichtet, für angemessene Kontrollen und Überwachung zu sorgen.
  • Reduktion der Beauftragten: Ohne Beauftragte wäre eine Einzelperson – in der Regel der/die ArbeitgeberIn – fachlich und zeitlich völlig überfordert. Das Vorhaben ist unrealistisch und weltfremd.
  • Kein Stand der Technik: Die Regierung will technische Anforderungen auf den „Stand der Praxis“ verringern. Das ASchG regelt zum Stand der Technik grundlegende Anwendungsbestimmungen. Als EU-Mindestvorschriften dürfen diese nicht aufgeweicht werden.
  • Rücknahme von Gold-Plating: Die Rücknahme besserer Bestimmungen hat in der EU-Rahmenrichtlinie ihre Grenze. Aus Anlass der Umsetzung dürfen national bessere Regelungen nicht eingeschränkt werden.
  • Abbau der Meldeverpflichtung für Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP): Die Arbeiterkammern beraubt man um den Zugang zu Informationen, um SVP zielgerichtet und effizient betreuen zu können.
  • Abschaffung Arbeitsschutzausschuss (ASA): Der ASA versammelt betriebliche AkteurInnen. Der strukturierte Rahmen gewährleistet gute gemeinsame Lösungen.
  • 12-Stunden-Arbeitstage: Durch die lange Arbeitsdauer entstehen körperliche und psychische Belastungen, welche die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen gefährden.
  • Österreich ist Schlusslicht beim NichtraucherInnenschutz: Die Rücknahme von Regelungen im Tabakgesetz würde in eine gesundheitspolitische Katastrophe führen. Jährlich sterben 14.000 Menschen durch Tabakrauch.

Damit wir nicht im Regen stehen, hilft der Schutzschirm von Gewerkschaften und Arbeiterkammern. Wir wollen Weiterentwicklungen im ArbeitnehmerInnenschutz am Puls der Zeit.

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