Gesunde Arbeit

Verständliche Unterweisung für alle

Die Unterweisung der ArbeitnehmerInnen ist fundamental für die Prävention. ArbeitgeberInnen müssen sicherstellen, dass die Unterweisung von allen verstanden wird. Das kann eine Anpassung an verschiedene Zielgruppen erfordern.
ArbeitgeberInnen müssen sich vergewissern, ob das Vermittelte verstanden wurde.
ArbeitgeberInnen müssen sich vergewissern, ob das Vermittelte verstanden wurde. ArbeitgeberInnen müssen sich vergewissern, ob das Vermittelte verstanden wurde.

Die Unterweisung ist eine Schulung der ArbeitnehmerInnen über Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie muss den konkreten Arbeitsplatz und Aufgabenbereich einbeziehen und beim ersten Mal jedenfalls persönlich erfolgen. In der Praxis werden Unterweisungen in manchen Betrieben schnell abgehakt. Unterlagen werden unkommentiert ausgeteilt und ArbeitnehmerInnen sollen unterschreiben, dass sie unterwiesen wurden – ungeachtet dessen, ob sie die Inhalte verstanden haben. Damit verstoßen ArbeitgeberInnen gegen das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. Die Unterweisung muss in verständlicher Form erfolgen, angepasst an den individuellen Erfahrungsstand. Bei Verständnisschwierigkeiten im Deutschen muss sie in der Muttersprache der ArbeitnehmerInnen oder einer sonst für sie verständlichen Sprache erfolgen. ArbeitgeberInnen müssen sich vergewissern, dass die Unterwiesenen die Inhalte tatsächlich verstanden haben. Bloßes Unterschreiben reicht nicht.

Mehrsprachige Belegschaft – Beispiel Baustelle
ForscherInnen der Universität Wien haben in einem Projekt zu „Kommunikation und Sicherheit auf der mehrsprachigen Baustelle“ Kommunikationswege für Unterweisungen empfohlen: Übersetzungen von Anweisungen sowie Dolmetschen durch geeignete Personen, etwa ein erfahrenes Mitglied einer Arbeitspartie. Zudem kommen nonverbale Unterweisungen in Form von Bildmaterial oder Filme infrage. Diskutiert wurden auch Übersetzungs-Apps auf Handys und Tablets für PolierInnen. Besonders effektiv, aber sehr aufwendig war der Einsatz eines sogenannten Baustellenbusses: Eine Videoanalyse der Aktivitäten der ArbeiterInnen zeigte Fehler und Verbesserungsbedarf auf. Leicht zugänglich sind Materialien der AUVA, die nonverbal, mit wenig Text oder mehrsprachig konzipiert sind. So vermittelt das Merkblatt M 202 richtiges Verhalten auf Baustellen anhand von Bildern. Die AUVA-Mappe „Sicherheit am Bau“ liegt mehrsprachig vor. Dem Einsatz der Materialien muss jedenfalls eine Überprüfung folgen, ob das Vermittelte auch verstanden wurde. Das kann durch Abfragen oder Vorzeigen-Lassen des richtigen Verhaltens kontrolliert werden.

Schwerpunkt der Arbeitsinspektion
Die Arbeitsinspektion widmet sich in ihrer Schwerpunktaktion zu Gender und Diversity (Menschengerechte Arbeitsplätze durch Anwendung von Gender und Diversity im ArbeitnehmerInnenschutz – MEGAP) auch der Unterweisung. Dabei soll nicht nur die Verständlichkeit kontrolliert, sondern auch die Organisation der Unterweisung thematisiert werden. So wird hinterfragt, ob UnterweiserInnen repräsentativ für die Belegschaftsstruktur ausgewählt werden können.

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