Alle sind gleich – manche sind gleicher
Diskriminierung bedeutet eine Schlechterstellung von bestimmten Menschen bzw. Personengruppen. Diskriminierung entsteht häufig durch Vorurteile – beispielsweise älteren ArbeitnehmerInnen oder MigrantInnen gegenüber. Vorurteile sind vorgefasste Einstellungen und Meinungen gegenüber bestimmten gesellschaftlichen Gruppen. Diese entstehen oft nicht durch eigene Erfahrungen. Stattdessen werden Urteile oder Meinungen, die in unserer Gesellschaft vorhanden sind, übernommen und auf Einzelne übertragen – der tatsächliche Wahrheitsgehalt wird dabei aber nicht überprüft. Klassische Vorurteile, die Sie sicherlich kennen, lauten beispielsweise „Ältere sind leistungsschwächer als Jüngere“ oder „Frauen sind technisch unbegabter als Männer“.
Diskriminierung in der Arbeit ist kein Kavaliersdelikt
Täglich erleben viele Menschen an ihrem Arbeitsplatz verschiedene Formen von Diskriminierung – oft auch verbunden mit Gewalt, sexueller Belästigung oder Mobbing. Wichtig zu wissen: Eine berufliche Schlechterstellung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit (z. B. Volks-, Sprachgruppe, Hautfarbe), Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung ist nicht erlaubt. Im Anlassfall sind ArbeitgeberInnen (aufgrund ihrer Fürsorgepflicht) verpflichtet, zu handeln und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen zu setzen. Reagieren ArbeitgeberInnen nicht oder nicht ausreichend, können sogar Schadenersatzansprüche resultieren – beispielsweise, wenn durch sexuelle Übergriffe oder Mobbing eine Erkrankung verursacht wird und Vermögensschäden (z. B. Verdienstentgang und Therapiekosten) entstehen.
Benachteiligung nicht zulassen
Was tun? Wenn Sie Diskriminierung am Arbeitsplatz beobachten, reagieren Sie aktiv („Ich finde es nicht in Ordnung, dass …“), sprechen Sie ZuschauerInnen gezielt an bzw. ersuchen Sie um Unterstützung („Was sagst du dazu?“) – zeigen Sie dem Betroffenen ihre deutliche Solidarität und stehen Sie ggf. auch als Zeuge/Zeugin bereit.
Beschäftigten, die selbst von Diskriminierung betroffen sind, bieten Arbeiterkammern, Gewerkschaften und Gleichbehandlungsanwaltschaft kostenfreie und vertrauliche rechtliche Beratung und Unterstützung an. Innerbetrieblich sollten sich Betroffene – je nach Anlassfall – an den/die Vorgesetze/n, den Betriebsrat oder die Sicherheitsvertrauensperson wenden und um konkrete Abhilfe ersuchen.
Nehmen wir Diskriminierung den Keimboden! Wir sind alle gefordert, aktiv gegen Diskriminierung im Betrieb aufzutreten – nicht zuletzt durch den Mut, uns Ungerechtigkeiten klar und entschieden entgegenzustellen.