Gesunde Arbeit

Gewerkschaft: Rauchergesetz verschärft Fachkräftemangel in Gastronomie

Bundesregierung legt Betrieben „faules Ei“: vida-Tusch gegen „Mitarbeiter-Dauerselchkammern“ - Gewerkschaft unterstützt VfGH-Klagen von Beschäftigten

„Der Ausbau der Jugendschutzbestimmungen ist zu begrüßen. Jedoch muss das auch für die Lehrausbildung gelten, da durch das jetzt weiter geltende Rauchergesetz sich der Fachkräftemangel in der Gastronomie weiter verschärfen könnte“, warnt Berend Tusch, Vorsitzender des Fachbereichs Tourismus in der Gewerkschaft vida.

Tusch verlangt eine klare gesetzliche Regelung von der Sozialministerin ein, dass nur in zu hundert Prozent rauchfreien Gastronomiebetrieben Lehrlinge und PraktikantInnen ausgebildet werden dürfen, um Gesundheitsschäden zu vermeiden und den Jugendschutzbestimmungen Rechnung zu tragen.

Der Jubel der Arbeitgeber-Standesvertretungen über das kontraproduktive Rauchergesetz sei nicht nachvollziehbar. „Die Aufhebung des Rauchverbots ist nichts anders als ein von der Bundesregierung gelegtes faules Ei für die über Fachkräftemangel klagenden Betriebe“, sagt der vida-Gewerkschafter.

„Die Beschäftigten und Lehrlinge in der Gastronomie müssen während ihrer Arbeit vor den schädlichen und tödlichen Folgen des Rauchens und des Passivrauchens geschützt werden“, so Tusch weiter. „Es ist unverantwortlich, Beschäftigte laut Regierungsplänen möglicherweise bis zu 12 Stunden am Stück nach der Devise ‚Mehr Arbeit, weniger Gesundheit‘ im gesundheitsschädlichen Tabakqualm arbeiten zu lassen. Gastronomiebetriebe dürfen keine Mitarbeiter-Dauerselchkammer sein“, fordert Tusch erneut ein generelles Rauchverbot für die Gastronomie.

Für die Betriebe bestehe weiterhin Rechtsunsicherheit, weil die Gastronomie-Beschäftigten weiterhin in Raucherbereichen arbeiten müssen. Die Gewerkschaft vida unterstützt jedenfalls betroffene MitarbeiterInnen, die bei Gericht gegen diese gesetzliche Ungleichbehandlung der Gastronomiebeschäftigten gegenüber allen anderen ArbeitnehmerInnen vorgehen wollen, betont Tusch.

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk räumte gestern im Interview mit den „Salzburger Nachrichten“ ein, dass Klagen gegen die Ausnahme von in der Gastronomie beschäftigten MitarbeiterInnen im Arbeitnehmerschutzgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gute Chancen auf Erfolg hätten.

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