Wenn es um schwere körperliche Tätigkeiten wie Heben und Tragen geht, ist besonders auf die Eignung der ArbeitnehmerInnen zu achten. Diese können sehr unterschiedlich sein: Wichtige Kriterien stellen Geschlecht, Konstitution und Alter dar. Eine fachgerechte Evaluierung nimmt Rücksicht darauf.
Der männliche Vollzeitbeschäftigte gilt im ArbeitnehmerInnenschutz als Norm. Männer und Frauen erleben jedoch andere Belastungen in der Arbeit, die sich unterschiedlich auswirken. Dies muss sich künftig in der Arbeitsplatzevaluierung niederschlagen.
Nicht nur in Großkonzernen werden die Belegschaften zunehmend bunter. Diese Vielfalt bietet Chancen, erfordert aber auch Achtsamkeit, um allen Gruppen sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.
AK-Präsident Rudi Kaske hat das Don't smoke-Volksbegehren „selbstverständlich unterschrieben“. Gleichzeitig meldete Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ausnahme in der Gastronomie an.
Für KundInnen gehört es mittlerweile zur Selbstverständlichkeit: MitarbeiterInnen an Feinkosttheken tragen Einweghandschuhe. Diese Praxis vermittelt auf den ersten Blick besondere Hygiene. In Wirklichkeit bringt sie jedoch keinen hygienischen Mehrwert und belastet zusätzlich die Haut der ArbeitnehmerInnen.
Arbeiten bei Kälte kann sowohl in Innenräumen als auch im Freien erforderlich sein. Egal ob saisonal bedingte Arbeit im Winter oder aber ständige Kältearbeit im Innenraum: Besondere Anforderungen für Kältearbeit sind ab +15 °C zu beachten.
Männer stehen oft auf der Leiter und reinigen in der Höhe. Frauen leeren im Büro die Papierkörbe aus. Sie verletzen sich dabei wesentlich häufiger durch spitze Gegenstände als die Männer auf der Leiter. Nur ein genauer Blick auf die einzelnen Tätigkeiten z. B. in der Reinigung legt die unterschiedlichen Belastungen zwischen Männern und Frauen offen.
In der Beratung der Arbeiterkammer kommt es regelmäßig zu Fragen, wenn ArbeitnehmerInnen individuell angepasste persönliche Schutzausrüstung benötigen. Die Regelungen dazu finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung. Die häufigsten Fragen dazu sollen hier in aller Kürze dargestellt und beantwortet werden.
„Alters- und alternsgerechtes Arbeiten“ ist Thema der 4. Fachtagung für Betriebliches Gesundheitsmanagement am Freitag, 9. März 2018, im Rahmen des Schwerpunktes „Feel Good“ auf der Tiroler Frühjahrsmesse.