Gesunde Arbeit

Systembruch bei der Sonntags- und Feiertagsruhe

Mit 1.9.2018 wurde neben dem Arbeitszeitgesetz auch das Arbeitsruhegesetz geändert. Dadurch können ArbeitgeberInnen aller Branchen durch eine „Vereinbarung“ mit dem Betriebsrat oder sogar mit der/dem einzelnen ArbeitnehmerIn, Beschäftigte einfacher zu Wochenenddiensten oder Arbeit an Feiertagen drängen.

Im Zuge der im Sommer 2018 viel diskutierten und umstrittenen Novelle des Arbeitszeitrechts ging in der öffentlichen Wahrnehmung beinahe unter, dass auch das Arbeitsruhegesetz zugunsten der ArbeitgeberInnen „gelockert“ und „liberalisiert“ wurde. Bisher mussten gesetzlich determinierte Erforderlichkeiten vorliegen, um Wochenenddienste oder ausnahmsweise Arbeit an Feiertagen anordnen zu können. Seit 1.9.2018 können ArbeitgeberInnen aller Branchen ohne diese Determinanten (unvermeidbare Tätigkeiten im Gesundheitsbereich, Verkehr, Infrastrukturdienste u.ä.) auf eine „Vereinbarung“ mit dem Betriebsrat oder sogar mit der/dem einzelnen ArbeitnehmerIn drängen.

Lesen Sie den gesamten Beitrag von Hannes Schneller auf https://awblog.at/systembruch-sonntags-und-feiertagsruhe/.

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022