Gesunde Arbeit

Bei Schneefall zu spät in die Arbeit

Wer es nicht rechtzeitig in die Arbeit schafft, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem Lohn/Gehalt

Der Winter und vor allem die starken Schneefälle haben Österreich derzeit fest im Griff. Durch den vielen Schnee sind vielerorts die Straßen nicht befahrbar oder Orte von der Außenwelt abgeschnitten. Haben Sie es daher nicht rechtzeitig oder gar nicht in die Arbeit geschafft, muss Ihnen Ihr Gehalt oder Lohn unter gewissen Voraussetzungen trotzdem bezahlt werden.

„ArbeitnehmerInnen, die aufgrund von Naturereignissen wie schweren Unwettern, starken Schneefällen, Murenabgängen oder Überflutungen gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommen, müssen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Voraussetzung ist allerdings, dass man alles Zumutbare unternommen hat, um seinen Dienst anzutreten, und dass der Arbeitgeber verständigt wurde“, informiert Tirols ÖGB-Rechtsschutzsekretär Marc Deiser. Das Gleiche gelte für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben, und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen.

Entgeltfortzahlung gesichert

Die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen gilt seit 2014 nicht nur für Angestellte, sondern auch für ArbeiterInnen. Während bei Angestellten der Entgeltfortzahlungsanspruch beim Ausfall in der Arbeit gesetzlich fix geregelt ist, gab es bis 2013 bei ArbeiterInnen abweichende Regelungen. Der ÖGB hatte sich erfolgreich für diese Angleichung eingesetzt.

Für Angestellte regelt § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, wann trotz Dienstverhinderung das Entgelt weiterbezahlt werden muss. Dieser Gesetzesstelle zufolge behalten Angestellte den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert sind.

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