Gesunde Arbeit

Gesellschaft für Arbeitsmedizin fordert Aktualisierung der Berufskrankheitenliste

Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin fordert Bundesministerin Beate Hartinger-Klein auf, bestimmte neue Berufskrankheiten anzuerkennen und die bestehende Berufskrankheitenliste auf einen zeitgemäßen Stand der Wissenschaft zu bringen.
Viele Berufskrankheiten treten erst Jahre nach der schädigenden Tätigkeit auf.
Viele Berufskrankheiten treten erst Jahre nach der schädigenden Tätigkeit auf.
Älterer Mann, der unter den Spätfolgen seiner berufsbedingten Allergei leidet Viele Berufskrankheiten treten erst Jahre nach der schädigenden Tätigkeit auf.

Der Brief im Wortlaut:

Betr.: Berufskrankheitenliste, Forderung zur Aktualisierung und Anpasssung

Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

Die Österreischische Gesellschaft für Arbeitsmedizin ist eine medizinische Fachgesellschaft, die mit rund 700 Mitgliedern mehr als die Hälfte der in der Praxis tätigen Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner vertritt. Wir fördern diese Tätigkeit und unterstützen die Unternehmen beim Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzes.

Ein wesentlicher Beitrag ist dabei die Prävention, insbesondere von Berufskrankheiten im Zusammenwirken mit der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Anlage 1 § 177 ASVG finden sich 53 Berufskrankheiten, die durch die Prävention am Arbeitsplatz und den verbesserten Arbeitsbedingungen nur mehr eine historische Bedeutung haben. Zuletzt wurde 2013 diese Liste nur marginal geändert und zum Teil bei bereits gelisteten Berufskrankheiten die begrifflichen Formulierungen an die krankheitsspezifischen Bedingungen angepasst.

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung in unse rem Fachgebiet Arbeitsmedizin hat aber gezeigt, dass durch klinische Fallberichte und Studien bei einzelnen Erkrankungen ein monokausaler Zusammenhang zwischen Krankheit und Exposition bewiesen worden ist und so die Kriterien einer Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung erfüllt werden. Deutschland hat dazu unter “neue Berufskrankheiten” die gesetzlichen Grundlagen der Anerkennung neuer Erkrankungen als Berufskrankheit geschaffen und durch wissenschaftliche Expertise belegt.
 
Beispiele sind:

  • Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • Leukämie durch 1,3-Butadien
  • Fokale Dystonie bei Instrumentalmusikern,
  • Ovarialkarzinom (Eierstockkrebs) durch Asbest und
  • Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.

Die Österreichische Gesellschaft für Arbeitsmedizin fordert daher die Anerkennung neuer Berufskrankheiten wieder zu thematisieren, mit dem Ziel, die bestehende Berufskrankheitenliste auf einen zeitgemäßen Stand der Wissenschaft zu bringen. Dies würde nicht nur erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, sondern auch wesentliche Impulse in der Prävention setzen.

Wir hoffen auf Ihre Unterstüzung und sind gerne bereit das Vorhaben mit allen unseren Möglichkeiten mitzutragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Erich Pospischil (Präsident der ÖGA)    
Dr. Elsbeth Huber (Vorsitzende des wiss. Beirates)
Dr. Christine Klien (1. Vizepräsidentin)
Dr. Reinhard Jäger (2. Vizepräsident)

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