Gesunde Arbeit

Still und leise veröffentlicht ...

... wurde der Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2017 und 2018. Der Bericht deckt einmal mehr auf: viele Rechtsverletzungen, Strafanzeigen im Keller und unterbesetzte Arbeitsinspektorate.

Bundesministerin Mag.a Dr.in Brigitte Zarfl führt im Vorwort ihre Sicht und Ansprüche an eine funktionierende Arbeitsinspektion aus: „Auch in den vergangenen beiden Jahren hatte die Arbeitsinspektion eine Vielzahl an Herausforderungen zu bewältigen, um das in Österreich traditionell hohe Arbeitnehmerschutzniveau zu gewährleisten. Da die Sicherheit und die Gesundheit die wertvollsten Güter des Menschen sind, kann dieses Schutzniveau aber auch gar nicht hoch genug sein. Der Anspruch der Arbeitsinspektion ist es die Arbeitsbedingungen in Österreich daher kontinuierlich und nachhaltig zu verbessern!“ Um dem gerecht zu werden, führt der Tätigkeitsbericht vor allem zwei wichtige Dinge an: die schwerpunktbasierte Prioritätensetzung, damit den größten Gefahren schnell und wirksam entgegnet werden kann, und die kontinuierliche Verbesserung interner Strukturen.

Mehr Schwerpunktaktionen
Von den zahlreichen Schwerpunktaktionen, die im Berichtszeitraum durchgeführt wurden, ist der österreichweite Jahresarbeitsschwerpunkt krebserzeugende Arbeitsstoffe 2017 bis 2019 besonders hervorzuheben. Es wird geschätzt, dass jährlich rund 1.800 Todesfälle in Österreich auf arbeitsbedingte Krebserkrankungen zurückzuführen sind. Über 600 Betriebe, die krebserzeugende Arbeitsstoffe verwenden, wurden diesbezüglich intensiv beraten und die Arbeitsbedingungen von rund 10.000 exponierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kontrolliert.

Der Schwerpunkt „Menschengerechte Arbeitsplätze durch Anwendung von Gender und Diversity – MEGAP“ beschäftigte sich von Sommer 2016 bis Februar 2019 mit der Prävention systematisch unterschätzter Risiken bei der Arbeit. Gender und Diversity-Aspekte im Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wurden vor allem bei der Unterweisung, persönlicher Schutzausrüstung, bei Arbeitsvorgängen (Ergonomie, Monotonie) und der Adaptierung von Arbeitsstätten (Barrierefreiheit) in den besuchten Betrieben 2017/2018 systematisch thematisiert.


Weitere Schwerpunktaktionen waren:

  • Das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG), bezüglich neuer Regelungen vor allem der zulässigen Arbeitszeiten des Personals in Krankenanstalten
  • „Leiharbeit“ zu den gesetzlich erforderlichen Aufgaben im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung (§ 9 ASchG)
  • Einstieg in den ArbeitnehmerInnenschutz für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, insbesondere die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung, die für Kleinbetriebe gratis von AUVAsicher angeboten wird
  • Beschäftigungsausmaß von Präventivfachkräften und sonstigen Fachkräften in Arbeitsstätten mit über 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Analyse von Arbeitsunfällen auf Baustellen
  • Hautschutz und Einsatz von Einweghandschuhen an Feinkosttheken

Die Zahlen im Überblick
Im jüngsten Berichtsjahr 2018 wurden 45.267 Arbeitsstätten, 11.775 Unternehmen auf Baustellen und 1.342 auswärtige Arbeitsstellen von den Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen besucht. Dabei wurden 62.405 Kontrollen durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall Übersichtskontrollen, Überprüfungen bestimmter Themenbereiche oder Schwerpunkterhebungen, auch im Zusammenhang mit Verhandlungen und Beratungen, erfolgten.

Zusätzlich zu diesen Kontrollen überprüften die Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen 391.074 Arbeitstage von Lenkern und Lenkerinnen und nahmen an 13.396 behördlichen Verhandlungen teil (z. B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen). Ferner wurden 38.121 Beratungen und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte sowie 61.516 arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen und 19.781 sonstige Tätigkeiten (wie Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen, Teilnahme an Tagungen und Schulungen) durchgeführt.


Rechtsverletzungen fast in jeder 2. Arbeitsstätte
Bei 44,3 % aller Kontrollen wurden Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften festgestellt und die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erforderlichenfalls über die Möglichkeiten zur effizienten Behebung dieser Mängel beraten sowie bei Vorliegen schwerwiegender Übertretungen oder im Wiederholungsfall sofortige Strafanzeigen erstattet. Von den insgesamt 94.906 Übertretungen (ohne Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen) betrafen 86.268 den technischen und arbeitshygienischen Arbeitnehmerschutz und 8.638 den Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen 4.005 Übertretungen festgestellt.

Strafanzeigen 2018 im Keller
Noch nie gab es so wenige Strafanzeigen wie 2018! Die Arbeitsinspektorate erstatteten wegen festgestellter Übertretungen von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei den Verwaltungsstrafbehörden insgesamt 934 Strafanzeigen gemäß § 9 ArbIG und beantragten dabei Strafen in der Höhe von insgesamt 1.496.764 €. Keine Spur von Schikane gegenüber ArbeitgeberInnen, denn nur mehr auf jede 102. Übertretung folgt eine Strafanzeige! Vor vier Jahren lag der Wert noch bei jeder 50. Übertretung.

Im Jahr 2018 wurden im Zuge von Erhebungen schwerer oder tödlicher Arbeitsunfälle 206 Anzeigen gemäß § 78 StPO wegen Verdachtes des Vorliegens einer Straftat an die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft erstattet. Aufgrund der Feststellung von unmittelbar drohender Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Beschäftigten mussten in 17 Fällen Verfügungen gemäß § 10 Abs. 3 ArbIG getroffen werden.


Personalnotstand
Die ArbeitsinspektorInnen im Außendienst sind klar zu wenig: 2018 waren nur 303 ArbeitsinspektorInnen unterwegs, für 3.349.368 von der Arbeitsinspektion erfasste ArbeitnehmerInnen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine/einen Aufsichtsbeamtin/-beamten pro 10.000 Beschäftigte fest. Dieser ILO-Richtwert wurde bundesweit gesehen nicht erreicht! Alleine um das Mindestmaß wieder zu erreichen, benötigen wir dringend 35 ArbeitsinspektorInnen zusätzlich. Wegen der stetig steigenden Zahl der ArbeitnehmerInnen fordern Gewerkschaften und Arbeiterkammer vorausschauend die Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 ArbeitsinspektorInnen.

Übrigens schon im Bericht des Rechnungshofes 2013/8 zum „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ wurde vermerkt, die Arbeitsinspektion bräuchte eine Aufstockung des Personals um etwa das 7-Fache, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können. Der Rechnungshof verdeutlichte auch, dass die aktuellen Überprüfungsintervalle zu verkürzen sind.

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