Gesunde Arbeit

Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars

Jetzt ist es fix: Das Rauchverbot gilt auch für Shisha-Bars und ist nicht verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Anträge mehrerer Betreiber, das Rauchverbot in Shisha-Bars zu überprüfen, ab.

Die letzten Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum Thema Rauchverbot im Gastgewerbe sind abgeschlossen. Im Oktober waren schon Gastronomiebetriebe mit ihrer Verfassungsklage gescheitert.

Jetzt wurden auch die Anträge mehrerer Betreiber von Shisha-Bars, das Rauchverbot in Shisha-Bars zu überprüfen, vom VfGH abgelehnt. Die Unternehmen hatten argumentiert, dass die Shisha-Bars nicht gleich wie andere Gastronomiebetriebe behandelt werden dürfen. Nach ihrer Ansicht käme niemand in die Shisha-Bar, der nicht Wasserpfeife rauchen würde. Der Gerichtshof hat auf seine bisherigen Entscheidungen verwiesen: Demnach hat der Gesetzgeber den rechtspolitischen Spielraum alle Gastronomiebetriebe – einschließlich Shisha-Bars – beim NichtraucherInnenschutz gleich zu behandeln. Denn der Gesundheitsschutz ist ein legitimes Ziel, das mit einem Rauchverbot erreicht werden kann. Der damit verbundene Eingriff in die wirtschaftlichen Grundrechte der Unternehmen ist nicht unverhältnismäßig. Kurz gesagt, ist der Vorrang des Gesundheitsschutzes vor dem individuellen Gewinn-Interesse rechtmäßig.

Mehr Infos sowie die Beschlüsse des Verfassungsgerichtshofes finden Sie auch auf der Seite des VfGH:

Shisha-Bars: VfGH lehnt Behandlung zweier Anträge von Lokalbetreibern zu Rauchverbot ab

Newsletterauswahl

Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzerklärung zu.

Eine Initiative von ÖGB und ÖGB © Gesunde Arbeit 2022