Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) gab die im Rahmen ihres 14. Wettbewerbs für gute praktische Lösungen ausgezeichneten und lobend erwähnten Beispiele von Organisationen bekannt, die ein innovatives Konzept beim erfolgreichen Umgang mit den Risiken gefährlicher Arbeitsstoffe verfolgen. Lobend erwähnt wurde unter anderem die Wiener Umweltanwaltschaft.
Der neue Leitfaden für die Arbeitsplatzevaluierung im Tourismus richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tourismusbetrieben beschäftigen. Er dient als Information über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und unterstützt bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Belastungen sowie bei der Festlegung von geeigneten Maßnahmen.
Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen oder unzuträglich schwere körperliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten. Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass das auch eingehalten wird.
Das Unternehmen Weichenwerk Wörth GmbH in St. Georgen am Steinfelde geht beim ArbeitnehmerInnenschutz innovative Wege und fördert so die Gesundheit und Motivation der ArbeitnehmerInnen.
Jugendliche unter 18 Jahren, die bereits im Berufsleben stehen, brauchen besonderen Schutz, damit sie sich körperlich, geistig und sozial gut entwickeln können. Wichtig ist, dass ausreichend freie Zeit fürs Lernen, für die Erholung und Hobbys bleibt. Im Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz finden sich daher Regelungen zu den Arbeitszeiten.
Für Jugendliche und Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahr ist das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz und die dazugehörige Verordnung die Grundlage dafür, mit welchen gefährlichen Arbeitsstoffen sie arbeiten dürfen. Im betrieblichen Alltag und in der Ausbildung ist die Umsetzung nicht immer leicht.
Christine Raggl leitet die Lehrlings- und Jugendabteilung der AK Vorarlberg und ist in der Beratung täglich mit verschiedenen Problemstellungen konfrontiert. Im Interview mit der Gesunden Arbeit gibt sie Tipps zum Lehrbeginn.
Belinda K.* arbeitete sieben Monate lang in einem Raucher-Café in Meidling. Als sie schwanger wurde und dies bekannt gab, sagte ihr der Geschäftsführer, dass sie „nicht mehr zum Image des Lokals passe“ – und warf sie hinaus, trotz gesetzlichem Kündigungs- und Entlassungsschutz für Schwangere!
„16-jähriger Lehrling auf Baustelle schwer verletzt“, „15-jähriger Lehrling verletzt sich an Kreissäge schwer“: Meldungen dieser Art finden sich immer wieder in den Medien. Abgesehen von den individuell tragischen Folgen wird sehr rasch die Frage gestellt: War die Beschäftigung eines Jugendlichen überhaupt zulässig? Wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
Seit einigen Jahren gibt es ein neues Produkt auf dem Markt, die E-Zigarette. In jüngster Zeit nehmen Anfragen und Beschwerden von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern sowie Raucherinnen und Rauchern zu. Keimt ein neuer Konflikt rund um den NichtraucherInnenschutz auf?
Arbeitsunfälle sind bei Beschäftigten unter 25 Jahren deutlich häufiger als bei deren älteren KollegInnen. Das könnte auch daran liegen, dass BerufsanfängerInnen viel zu schnell als volle Arbeitskräfte eingesetzt werden.
Im Interview mit „Gesunde Arbeit“ erzählt ÖGJ-Vorsitzende Susanne Hofer, was ihr Lehrlinge über ihre Erfahrungen mit ArbeitnehmerInnenschutz berichten, welche Aufgabe Jugendvertrauensräten dabei zukommt und was das alles mit der Sachertorte zu tun hat.