Gesunde Arbeit

Brandschutz rettet Leben

Ab dem Jahr 2021 wird die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten, ebenso wie die eintägige Ausbildung zum Brandschutzwart, auch Teil des Seminarangebotes der AK Niederösterreich sein.
ArbeitgeberInnen müssen ArbeitnehmerInnen regelmäßig über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall unterweisen.
Mann löscht Feuer mit Feuerlöscher ArbeitgeberInnen müssen ArbeitnehmerInnen regelmäßig über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall unterweisen.

Die Ursachen für Brände im Betrieb können vielfältig sein. Auslöser sind meist technische Gebrechen, die unsachgemäße Verwendung von Arbeitsstoffen und Arbeitsmitteln oder das Hantieren mit offenem Feuer. Kommt es zu einem Brand, werden Menschenleben gefährdet und es entstehen oftmals enorme Sachschäden. Nicht zuletzt unter dem Eindruck vieler tragischer Vorfälle ist eine Reihe von konkreten Vorschriften darüber, wie die Brandgefahr zu minimieren ist, entstanden, aber auch darüber, welche Personen im Unternehmen konkret für den Brandschutz verantwortlich sind. In jeder Arbeitsstätte müssen darüber hinaus natürlich auch geeignete Maßnahmen zur wirksamen Brandbekämpfung im Ernstfall getroffen werden.

Weil der Gefahr eines Brandes am besten präventiv durch vorbeugenden Brandschutz, also durch Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und -ausbreitung, begegnet werden kann, schreiben die zuständigen Behörden bereits bei der Errichtung von Gebäuden – abgestimmt auf deren Nutzung – Brandschutzmaßnahmen als Auflagen vor.

Aber auch im betrieblichen Alltag muss eine Reihe von Vorschriften beachtet werden, um die Brandgefahr im Betrieb so gering wie möglich zu halten. So hat der/die ArbeitgeberIn sicherzustellen, dass alle ArbeitnehmerInnen regelmäßig über Brandverhütung und richtiges Verhalten im Brandfall unterwiesen werden.

Die Bezirkshauptmannschaft kann als zuständige Behörde dem Betrieb auch vorschreiben, dass sogenannte Brandschutzbeauftragte zu bestellen sind. Die Behörde tut dies in solchen Betrieben, in welchen eine rasche und zweckentsprechende Brandbekämpfung nur erschwert möglich ist. Brennbare Stoffe oder Produktionsabläufe mit hoher Brandgefahr können hier eine Ursache sein. In diesen Fällen hat die Geschäftsführung eine/n Brandschutzbeauftragten zu bestellen und einen Brandschutzplan in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Feuerwehr zu erstellen.

Aufgabe der Brandschutzbeauftragten ist es dann, den Brandschutzplan im Betrieb umzusetzen. Dies umfasst vor allem die regelmäßige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der technischen Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeanlagen, Brandschutztüren, etc.) sowie die Einhaltung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen (Rauchverbote, Freihalten der Fluchtwege usw.). Die Funktion des/der Brandschutzbeauftragten kann innerbetrieblich übernommen werden, es kann aber auch eine externe Person bestellt werden.

Wie auch bei den Sicherheitsvertrauenspersonen ist den innerbetrieblichen Brandschutzbeauftragten ausreichend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben einzuräumen. Voraussetzung für die Bestellung sind die Absolvierung einer dreitägigen Ausbildung auf dem Gebiet des Brandschutzes und regelmäßige Weiterbildungen.

Ab dem Jahr 2021 wird die Ausbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten, ebenso wie die eintägige Ausbildung zum/zur BrandschutzwartIn, auch Teil des Seminarangebotes der AK Niederösterreich sein (Achtung: kostenpflichtig für den entsendenden/die entsendende ArbeitgeberIn).

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