Der Schutz der Beschäftigten und die Eindämmung des Coronavirus haben für alle Beteiligten oberste Priorität. Die Bau-Sozialpartner Bundesinnung Bau, Fachverband Bauindustrie, Gewerkschaft Bau-Holz haben daher in Zusammenarbeit mit dem Zentral-Arbeitsinspektorat Schutzmaßnahmen für sicheres Arbeiten auf Baustellen ausgearbeitet.
Wer zum Schutz vor dem Coronavirus Handschuhe und Masken am Arbeitsplatz trägt, wiegt sich unter Umständen in trügerischer Sicherheit. Wenn der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung nicht sorgfältig evaluiert und unterwiesen wird, kann er sogar kontraproduktiv sein. Und auch nicht jedes Desinfektionsmittel schützt vor COVID-19.
Kunde, Kontakt, Corona: Speziell im Handel sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten vor der Ansteckungsgefahr zu schützen. Der Schutz der ArbeitnehmerInnen ist momentan wichtiger denn je. Beatrix Mittermann setzt sich mit diesem Thema im Arbeit&Wirtschaft Online-Magazin auseinander.
Zum aktuellen Zeitpunkt der Corona-Krise steht der Schutz der ArbeitnehmerInnen vor möglichen Infektionen vor allem anderen. Eine Gruppe, auf die in dieser Situation ganz besonders geachtet werden muss, ist jene der werdenden Mütter. Die AK Oberösterreich informiert daher, welche Schutzmaßnahmen für Schwangere in Corona-Zeiten gelten und welche Rechte sie haben.
Arbeitsministerium und Gesundheitsministerium informieren über Schutzmaßnahmen für Risikogruppen und empfehlen, diese aus den Bereichen mit engem Kundenkontakt abzuziehen und anderweitig im Betrieb einzusetzen bzw. Telearbeit zu vereinbaren
Im derzeitigen Anlassfall von Corona (COVID-19) sind ArbeitgeberInnen aufgrund der Fürsorgepflicht verpflichtet, Maßnahmen zu setzen, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. AK, ÖGB, Arbeitsinspektion und AUVA bieten diesbezüglich fundierte Infos im Web an.
Aktuelle Schutzhinweise für Betriebe und Beschäftigte mit Schwerpunkt auf Beschäftigte mit engem Kontakt zu Menschen, Schwangere, (ältere) Personen mit Vorerkrankungen und Reinigungskräfte hat das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend heute veröffentlicht.
Rund um das Thema Corona gibt es derzeit zahlreiche Fragen. AK und ÖGB haben daher eine gemeinsame Info-Website zu arbeitsrechtlichen Aspekten der Corona-Krise (www.jobundcorona.at) sowie eine Hotline eingerichtet, auf der entsprechende Fragen beantwortet werden (0800 22 12 00 80).
Die Digitalisierung macht das Arbeiten auch außerhalb des Betriebes und abseits fester Arbeitszeiten möglich. Aber wann beginnt und wann endet die Arbeitszeit? Wie können ArbeitnehmerInnen vor zeitlicher Entgrenzung durch Dauererreichbarkeit geschützt werden?