4. Änderung der Karzinogene-Mutagene-Richtlinie
Im Rahmen der 4. Tranche zur Änderung der Karzinogene-Mutagene-Richtlinie (COM 2020/5710), will die EU-Kommission verbindliche Arbeitsplatzgrenzwerte für Acrylnitril, Benzol sowie Nickel und Nickelverbindungen.
Aus Sicht der Arbeiterkammer sind die vorgeschlagenen Grenzwerte allerdings mit inakzeptablen Gesundheitsrisiken verbunden. Die Arbeiterkammer fordert deshalb nicht nur, dass die EU bei der Festlegung von Grenzwerten für Karzinogene das System risikobasierter Grenzwerte nach dem Vorbild Deutschlands einführt, sondern auch weitaus niedrigere Grenzwerte als die von der Kommission Vorgeschlagenen.
Darüber hinaus sollen in Zukunft auch das Restrisiko einer Krebserkrankung angegeben und die jahrelangen Übergangsfristen verkürzt werden. Dringend müssen außerdem gefährliche Arzneimittel und reproduktionstoxische Stoffe in die Richtlinie aufgenommen werden.