Gesunde Arbeit

Ihre Rechte bei Mutterschutz, Karenz und Elternteilzeit

In Österreich genießen (werdende) Mütter und Väter besondere Rechte am Arbeitsplatz. Diese Rechte sollen die Eltern sowohl finanziell als auch arbeitsrechtlich im Rahmen der Kinderbetreuung absichern.
Mutterschutz: Ab Meldung der Schwangerschaft besteht mit wenigen Ausnahmen ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Mutterschutz: Ab Meldung der Schwangerschaft besteht mit wenigen Ausnahmen ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Schwangere Frau auf Sofa Mutterschutz: Ab Meldung der Schwangerschaft besteht mit wenigen Ausnahmen ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Mutterschutz: Ab Meldung der Schwangerschaft besteht mit wenigen Ausnahmen ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Das Mutterschutzgesetz beinhaltet einige Verbote, wie z. B. schwere körperliche Arbeiten oder Leistung von Überstunden sowie Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. In der Regel beginnt das Beschäftigungsverbot 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet 8 Wochen danach. Besteht eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind, dann kann bereits vor Beginn des absoluten Beschäftigungsverbotes eine Freistellung erfolgen.

Karenz
Eltern haben einen Anspruch auf Karenz maximal bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres des Kindes. Die Karenz kann zwischen den Eltern in insgesamt 3 Teilen (Mindestdauer pro Teil sind 2 Monate) aufgebraucht werden. Der Kündigungsschutz bei Teilung der Karenz beginnt frühestens 4 Monate vor Beginn der Karenz und endet 4 Wochen nach Ablauf der Karenz.

Elternteilzeit
Eltern haben unter bestimmten Voraussetzungen (mindestens 3 Jahre Betriebszugehörigkeit inklusive Karenz, mehr als 20 ArbeitnehmerInnen im Betrieb) einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung. Diese muss spätestens 3 Monate vor dem beabsichtigten Beginn dem/der ArbeitgeberIn schriftlich gemeldet werden. Die Meldung hat Beginn, Ende, Ausmaß und Lage der Elternteilzeit zu beinhalten. Die Arbeitszeit muss wöchentlich mindestens um 20 Prozent reduziert werden, aber mindestens 12 Stunden betragen (Bandbreite). Diese Elternteilzeit kann maximal bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes dauern. Fehlt eine der oben genannten Voraussetzungen, kann trotzdem mit dem/der ArbeitgeberIn eine Elternteilzeit (dann aber nur bis zum 4. Geburtstag) vereinbart werden. Der Kündigungsschutz beginnt 4 Monate vor Beginn der Elternteilzeit und endet 4 Wochen nach Ablauf des 4. Lebensjahres.

Buchempfehlung
Das Buch „Von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt“ bietet einen vielfältigen Gesamtüberblick über die Rechte erwerbstätiger Mütter und Väter am Arbeitsplatz. Den Autorinnen war es ein besonderes Anliegen, die mitunter komplexen Regelungen in diesen Bereichen praxisnah und verständlich darzustellen. Es ist ein empfehlenswerter Ratgeber sowohl für Betroffene als auch für beruflich damit Befasste.

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