Gesunde Arbeit

Das gilt im Krankenstand

Wer krank ist, bleibt zu Hause und lässt sich krankschreiben. Je nach Dauer und Schwere der Erkrankung gelten aber unterschiedliche Regelungen. Die Arbeitsrechtsexpertinnen und -experten der AK Tirol klären auf und sagen, worauf zu achten ist.
Verstopfte Nase, Halsschmerzen, mit Fieber im Bett: Bei Krankheit ergeben sich für den Arbeitnehmer oft viele Fragen.
Erkältete Frau mit Schal und Teehäferl Verstopfte Nase, Halsschmerzen, mit Fieber im Bett: Bei Krankheit ergeben sich für den Arbeitnehmer oft viele Fragen.

Wann muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Sobald ich merke, dass ich wegen einer Krankheit oder eines Unfalls nicht arbeiten kann, muss ich unverzüglich den Arbeitgeber informieren. Das kann telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder SMS erfolgen. Um sicherzugehen, sollte auch gleich ein Arzt aufgesucht werden. Die verbreitete Meinung, man könne bis zum dritten Tag warten, ist falsch.

Muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung schon ab dem ersten Krankheitstag bringen?
Nur wenn der Arbeitgeber im konkreten Einzelfall dazu auffordert, ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorzulegen. Eine allgemeine Bestimmung im Arbeitsvertrag reicht dafür noch nicht aus. Die Grundregel lautet: Verlangt der Arbeitgeber keine ärztliche Bestätigung, braucht der Arbeitnehmer auch keine zu bringen. Achtung! Der Arbeitgeber kann diese bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit anfordern.

Darf ich im Krankenstand das Haus verlassen?
Wenn der Arzt Bettruhe verordnet, darf man das Haus nur für dringende Erledigungen verlassen. Bei psychischen Krankheiten ist das oft anders. Da verordnet der Arzt mitunter sogar Spaziergänge an der frischen Luft.

Was steckt hinter der Wiedereingliederungsteilzeit?
Um nach einem längeren Krankenstand einen schrittweisen Einstieg in die Arbeit zu ermöglichen, ist seit Juli 2017 die Wiedereingliederungsteilzeit möglich. Dabei kann man bis zu neun Monate das Arbeitsausmaß um 25 bis 50 Prozent reduzieren. Die Krankenkasse federt den Einkommensverlust ab.

Wer darf kontrollieren, ob ich im Krankenstand zu Hause bin?
Dafür ist die Krankenkasse zuständig. Wenn die Kontrolleure die Person nicht zu Hause antreffen, gibt es eine Verständigung, in der man die Abwesenheit begründen muss. Wer öfter nicht angetroffen wird, dem kann das Krankengeld entzogen werden. In jedem Fall wird der Arbeitgeber informiert, dieser darf jedoch selbst nicht kontrollieren.

Kann ich im Krankenstand gekündigt werden?
Ja, das ist leider möglich, wenn die Fristen eingehalten werden. Vielfach werden Betroffenen einvernehmliche Lösungen vorgeschlagen. Schauen Sie genau, was Sie unterschreiben und melden Sie sich unverzüglich bei der AK. Die Experten können abklären, wie man rechtlich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Krankenstand vorgehen kann.

Kann mein Arbeitgeber eine Gesundheitsprämie festsetzen?
Leistungen, die als „Belohnung“ für nicht erkrankte Mitarbeiter gewährt werden, wie Anwesenheits- oder Gesundheitsprämien, sind rechtswidrig. Das gilt auch für einmalige freiwillige Leistungen wie Reisegutscheine oder sonstige Geschenke. Den benachteiligten erkrankten Arbeitnehmern steht aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes die gleiche Leistung zu, wenn gesunden Arbeitnehmern Leistungen und Prämien gewährt werden.

Die AK Tirol Arbeitsrechtsprofis helfen unter 0800/22 55 22-1414 und arbeitsrecht@ak-tirol.com

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