Gesunde Arbeit

Kein normales Berichtsjahr 2020 der Arbeitsinspektion

Der Bericht über die Tätigkeit der Arbeitsinspektion in den Jahren 2019 und 2020 wurde veröffentlicht. 2020 hat sich die COVID-19-Pandemie auf die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate erheblich ausgewirkt. Dennoch zeigt der Bericht auf: zu viele Rechtsverletzungen, kaum Strafanzeigen und absolute Personalnot in unterbesetzten Arbeitsinspektoraten.
Bundesminister Martin Kocher gibt in seinem Vorwort das Ziel vor: „Der vorliegende Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2019 und 2020 zeigt einmal mehr das umfassende Tätigkeitsfeld der Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren. Ziel des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes und damit auch Ziel der Arbeitsinspektion ist es, den Arbeitsplatz für arbeitende Menschen sicher zu gestalten, damit gesundheitliche Beeinträchtigungen im Laufe des Berufslebens verhindert werden.“ 
 
Die Zahlen 2020 im Überblick
 
Im jüngsten Berichtsjahr 2020 wurden 29.608 Arbeitsstätten, 10.177 Unternehmen auf Baustellen und 879 auswärtige Arbeitsstellen von den Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen besucht. Dabei wurden 43.362 Kontrollen durchgeführt, bei denen je nach Anlassfall Übersichtskontrollen, Überprüfungen bestimmter Themenbereiche oder Schwerpunkterhebungen, auch im Zusammenhang mit Verhandlungen und Beratungen, erfolgten.
 
Zusätzlich zu diesen Kontrollen überprüften die Arbeitsinspektoren und Arbeitsinspektorinnen 349.762 Arbeitstage von Lenkern und Lenkerinnen und nahmen an 8.402 behördlichen Verhandlungen (z. B. gewerberechtliche Genehmigungsverfahren, Bauverhandlungen) teil. Ferner wurden 36.136 Beratungen und Vorbesprechungen betrieblicher Projekte durchgeführt sowie 39.669 arbeitsinspektionsärztliche Beurteilungen und Beratungen und 13.981 sonstige Tätigkeiten (wie Zusammenarbeit mit anderen Behörden und sonstigen Stellen, Teilnahme an Tagungen und Schulungen) vorgenommen.
 
Bei 37,3% aller Kontrollen wurden Übertretungen von ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften festgestellt und die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen erforderlichenfalls über die Möglichkeiten zur effizienten Behebung dieser Mängel beraten sowie bei Vorliegen schwerwiegender Übertretungen oder im Wiederholungsfall sofortige Strafanzeigen erstattet. Von den insgesamt 50.211 Übertretungen (ohne Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen) betrafen 46.191 den technischen und arbeitshygienischen ArbeitnehmerInnenschutz und 4.020 den Verwendungsschutz. Zusätzlich wurden bei Kontrollen von Lenkern und Lenkerinnen 3.542 Übertretungen festgestellt.
 
In 15.997 Fällen wurden schriftliche Aufforderungen zur Herstellung eines den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Verfügungen entsprechenden Zustandes übermittelt und mussten 674 Strafanzeigen erstattet werden.
 
Personalnotstand
 
Die ArbeitsinspektorInnen im Außendienst sind klar viel zu wenig: Waren 2018 immerhin – aber doch nur – 303 ArbeitsinspektorInnen für 3.349.368 von der Arbeitsinspektion erfasste ArbeitnehmerInnen unterwegs, sank der Personalstand weiter auf nur mehr 293 ArbeitsinspektorInnen – aber für noch mehr 3.419.243 ArbeitnehmerInnen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt im Übereinkommen Nr. 81, Artikel 10, als Richtwert für industrielle Marktwirtschaften eine/einen Aufsichtsbeamtin/-beamten pro 10.000 Beschäftigte fest. Dieser ILO-Richtwert wurde bundesweit gesehen nicht erreicht! Allein um das Mindestmaß wieder zu erreichen, benötigen wir etwa 45 ArbeitsinspektorInnen zusätzlich. Bereits vor Jahren haben Gewerkschaften und Arbeiterkammer vorausschauend auf die negative Entwicklung aufmerksam gemacht und die Erhöhung des Personalstandes um mindestens 50 ArbeitsinspektorInnen eingefordert.
 
Bereits im Bericht des Rechnungshofes 2013/8 zum „Arbeitnehmerschutz in Österreich“ wurde vermerkt, dass die Arbeitsinspektion eine Aufstockung des Personals um etwa das 7-Fache bräuchte, um ihrem Auftrag adäquat nachgehen zu können. Der Rechnungshof verdeutlichte auch, dass die aktuellen Überprüfungsintervalle zu verkürzen sind.
 
2020 nicht wirklich vergleichbar
 
Die COVID-19-Pandemie hat sich auf die Tätigkeit der Arbeitsinspektorate ausgewirkt. Um zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 beizutragen, war die Außendiensttätigkeit der Arbeitsinspektorate während der Lockdowns auf Ausnahmefälle reduziert und erfolgte nur bei Gefahr in Verzug oder in unaufschiebbaren Fällen. Sämtliche statistischen Daten für das Jahr 2020 sind unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten. Trotz stark eingeschränkter Außendiensttätigkeit übernahm die Arbeitsinspektion dennoch wichtige Aufgaben, um einen Beitrag zur Krisenbewältigung zu leisten und die Gesundheitsbehörden zu entlasten. So konnte die Arbeitsinspektion im Rahmen ihrer Expertise zur betrieblichen Prävention Unternehmen und Beschäftigte bei der Umsetzung der allgemeinen Gesundheitsschutzmaßnahmen unterstützen.
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