Gesunde Arbeit

NichtraucherInnenschutz neu: Eine Zwischenbilanz

Seit 1. Mai dieses Jahres gilt ein besserer Schutz von NichtraucherInnen in Arbeitsstätten. Wie läuft die Umstellung in den Betrieben? Und: Weil ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie weiterhin passiv rauchen müssen, wurden Verfassungsklagen eingebracht.
Rauchen ist nur mehr in Raucherkammerln oder im Freien erlaubt.
Zigaretten in einem offenen Zigaarettenpackerl Rauchen ist nur mehr in Raucherkammerln oder im Freien erlaubt.

Mittlerweile scheinen sich die neuen Regeln zum Rauchen in Arbeitsstätten herumgesprochen zu haben: Seit 1. Mai gilt ein generelles Rauchverbot in Gebäuden in Arbeitsstätten, wenn dort NichtraucherInnen beschäftigt sind. In diesem häufigen Fall darf in Arbeitsräumen nicht mehr geraucht werden. Ausgenommen sind nur mehr RaucherInnenräume oder das Rauchen im Freien. Auch E-Zigaretten sind in Arbeitsräumen und allgemeinen Bereichen tabu.

In der Praxis wenig Wirbel
Die Umstellung auf die neue Rechtslage hat im Vorfeld einige Fragen aufgeworfen: Werden ArbeitgeberInnen in der Praxis dafür sorgen, dass das strengere Rauchverbot auch eingehalten wird? Wird es vermehrt zu Konflikten zwischen RaucherInnen und NichtraucherInnen kommen? Werden Lösungen für RaucherInnen in der Belegschaft gefunden? Das bisherige Fazit für Wien:

  • In der Arbeiterkammer Wien gab es zwar einige Anfragen von ArbeitnehmerInnen und BetriebsrätInnen. Sie haben aber kaum beklagt, dass es zu Konflikten gekommen ist. In relativ wenigen Fällen gab es Schwierigkeiten bei der Frage, ob und wo im Betrieb RaucherInnenräume eingerichtet werden. In vielen Fällen erfolgte die Umstellung auf abgetrennte RaucherInnenräume, ohne große Wellen zu schlagen.
  • Auch bei der Arbeitsinspektion in Wien gab es bisher überraschend wenig Anfragen und Beschwerden.
  • Daraus kann man schließen, dass die Neuregelung insgesamt gut angenommen und akzeptiert wird.

Verfassungsklage zur Gastronomie
NichtraucherInnen, die in verrauchten Gastgewerbebetrieben arbeiten, kamen leider nicht in den Genuss des besseren Gesundheitsschutzes. Grund war die politische Kehrtwende zum Rauchverbot in der Gastronomie. Dagegen regte sich heftiger Widerstand bis hin zu einem Volksbegehren mit sehr hoher Beteiligung. Auch auf rechtlicher Ebene werden alle Register gezogen. So hat die Wiener Landesregierung eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht, um die Gesetzesänderung zum NichtraucherInnenschutz zu kippen. Dabei wird u. a. die Ungleichbehandlung der ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie gegenüber anderen Beschäftigten vorgebracht. Bekrittelt wird auch, dass der eindeutig krebserzeugende Tabakrauch rechtlich anders behandelt wird als andere gesundheitsgefährdende und krebserzeugende Arbeitsstoffe. Neben der Wiener Klage haben auch einzelne Betroffene beim Verfassungsgericht geklagt, ein Vater einer Minderjährigen und ein Gastwirt. Der Ausgang der Gerichtsverfahren wird nun mit Spannung erwartet.

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