Professioneller Schutz vor Kälte
Bei Arbeiten im Freien gibt es grundsätzlich keine Temperaturuntergrenze. ArbeitgeberInnen sind jedoch verpflichtet, die Gefährdungen und Belastungen, die von einer kalten Umgebung ausgehen, zu beurteilen. Stellt sich heraus, dass Kälteschutzkleidung notwendig ist, so muss den ArbeitnehmerInnen diese persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden.
Arbeiten im Freien trotz Kälte
Im Zuge der Arbeitsplatzevaluierung sind auch die Umgebungstemperaturen zu bewerten und im Bedarfsfall sind Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei Arbeiten im Freien ist daher oftmals Wetter- oder Kälteschutzkleidung notwendig, um die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu schützen. Zusätzlich können darüber hinaus noch weitere Maßnahmen notwendig werden. Darunter fallen etwa geheizte Pausenräume für regelmäßige Aufwärmpausen, heiße Getränke oder die Möglichkeit, nasse Bekleidung zu wechseln. Bei der Bewertung und Festlegung der Schutzmaßnahmen empfiehlt es sich, Sicherheitsfachkraft und ArbeitsmedizinerIn beizuziehen. Kann die Schutzkleidung den Zweck nicht mehr erfüllen, da sie abgetragen oder stark abgenützt ist, muss diese sofort erneuert werden.